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Die Stabsstelle FIU ist die zentrale Stelle zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei, organisierter Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung notwendig sind.

Der Finanzintermediär muss die Möglichkeit haben, die Verdachtsmitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 des Sorgfaltspflichtgesetzes gegenüber einer neutralen Einheit absetzen zu können, die gegenüber der Strafverfolgungsbehörde eine Vorprüfungsfunktion ausübt, jedoch keine Aufsichtsbehörde ist. Die Stabsstelle FIU ist weder eine Aufsichts- noch Strafverfolgungsbehörde und trägt dazu bei, den Finanzplatz Liechtenstein vor Missbrauch durch kriminelle Aktivitäten zu schützen.

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Formulare Verdachtsmitteilung

Formular Iran-Verordnung

Jahresberichte / annual reports

 
                         

 

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