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Die Stabsstelle Finanzen erarbeitet in Koordination mit sämtlichen Amtsstellen den Entwurf für den Voranschlag für das kommende Jahr. Der Voranschlag umfasst den Aufwand und Ertrag der Landesrechnung nach den Grundsätzen der
- Vollständigkeit
- Einheit
- Spezifikation
- Bruttodarstellung
und ist in die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung unterteilt.
Der Entwurf des Voranschlages für das nächstfolgende Jahr wird dem Landtag als Inhaber der Finanzhoheit von der Regierung unterbreitet: Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2013 
Dieser beschliesst den Voranschlag und legt ihn per Finanzgesetz fest: Finanzgesetz 2013
Ansprechpartner: Gritsch Andreas
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