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Die Stabsstelle Finanzen arbeitet an der Erstellung und der Kommentierung der Landesrechnung mit. Die Landesrechnung wird wie der Voranschlag nach folgenden Grundsätzen erstellt:
- Vollständigkeit
- Einheit
- Spezifikation
- Bruttodarstellung
Die Landesrechnung wird dem Landtag in der ersten Hälfte des folgenden Jahres zur Genehmigung unterbreitet.
Im Rechenschaftsbericht der Regierung finden Sie die veröffentlichte Landesrechnung sowie Erläuterungen zu derselben.
Ansprechpartner: Lorenz Thomas
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