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Ein Internes Kontrollsystem (IKS) ist gemäss INTOSAI-Richtlinien "ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe einer Organisation eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeitern durchgeführt wird, um bestehende Risiken zu erfassen und zu steuern und mit ausreichender Gewähr sicherstellen zu können, dass die betreffende Körperschaft im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenstellung die folgenden allgemeinen Ziele erreicht:
- Sicherstellung ordnungsmässiger, ethischer, wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Abläufe;
- Erfüllung der Rechenschaftspflicht;
- Einhaltung der Gesetze und Vorschriften;
- Sicherung der Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden."
Mit der Erhebung und Dokumentation der Prozess, der Risikoanalyse und der Risikominderung durch Einsatz geeigneter Kontrollmassnahmen verfolgt die Regierung unter anderem folgende Ziele:
- Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Reglementen, Bestimmungen und Verträgen (sog. Compliance)
- Schutz des Vermögens
- Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
- Rechtzeitige und verlässliche Finanzberichterstattung
- Gezielte Steuerung von Risiken
- Verhindern, Vermeiden und frühzeitiges Aufdecken von Fehlern und Unregelmässigkeiten
- Erhöhte Nachvollziehbarkeit der Kontrolltätigkeiten durch Dokumentationen
- Effektiver und effizientere Prozesse
Die Stabsstelle Finanzen unterstützt in ihrer Funktion als zentrale Koordinationsstelle im Bereich Interner Kontrollsysteme die Organisationseinheiten bei der Einführung und bei der Umsetzung der Internen Kontrollsysteme.
Ansprechpartnerin: Beck Daniela
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