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Beteiligungscontrolling


Beschreibung

Angesichts des in den letzten Jahren stark gewachsenen Umfangs an öffentlich-rechtlichen Unternehmen oder Privatunternehmen mit Landesbeteiligung führt die Regierung gemäss Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Steuerung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) ein Beteiligungscontrolling mit der Zielsetzung die Regierung in die Lage zu versetzen, ihre Funktion als Eignervertretung gezielt wahrnehmen zu können. Die öffentlichen Unternehmen sind verpflichtet, der Regierung periodisch Informationen zur Umsetzung der Eigner- oder Beteiligungsstrategie, den Hauptaktivitäten der Berichtsperiode und zu den wichtigsten finanziellen und leistungswirtschaftlichen Grössen zur Verfügung zu stellen.

Reporting

Für die Reportings stehen den öffentlichen Unternehmen nachfolgende Formulare und Unterlagen zur Verfügung:

Jahresreporting Gruppe 1 Download als DOC-Datei
Halbjahresreporting Gruppe 1 Download als DOC-Datei
Glossar Gruppe 1

Jahresreporting Gruppe 2 Download als DOC-Datei
Halbjahresreporting Gruppe 2 Download als DOC-Datei
Glossar Gruppe 2

Ausserdem sind das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie die von der Regierung erlassenen Richtlinien zur periodischen Berichterstattung zu beachten.

Zuständigkeit

Die Stabsstelle Finanzen ist die Koordinationsstelle in Bezug auf das Beteiligungscontrolling der Regierung, nimmt in dieser Funktion die Reportings der öffentlichen Unternehmen entgegen und bringt diese der Regierung gesammelt in geeigneter Form zur Kenntnis.

Kontaktdaten:
Stabsstelle Finanzen
Kirchstrasse 8
9490 Vaduz

Ansprechpartnerin:
Beck Daniela

                         

 

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