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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften


Die gesetzliche Gleichheit und der Schutz vor Diskriminierung sind ein Grundrecht (Eurobarometer 57, 2002). In den letzten zwanzig Jahren sind durch internationale Organisationen wie auch von verschiedenen Staaten Bestimmungen zum Schutz gleichschlechtlicher Partnerschaften geschaffen worden. Es handelt sich dabei einerseits um Diskriminierungsverbote auf Verfassungs- oder Gesetzesebene, anderseits um deren rechtliche Anerkennung und Absicherung. Auf europäischer Ebene ist seit dem Jahr 2000 die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung verboten. In vielen Bereichen hingegen ist der Schutz gegen Diskriminierung homosexueller Menschen noch nicht gewährt. Diese soziale Ungleichheit ist nicht nur ungerecht, sondern auch schädlich für die Gesundheit und hat somit auch Auswirkungen auf alle anderen Lebensbereiche. Ungefähr im Alter von 14 Jahren nimmt ein homosexueller Mensch zum ersten Mal die gleichgeschlechtliche Anziehung wahr. Das Durchschnittsalter beim Coming-out liegt jedoch erst bei 22 Jahren. Studien zeigen immer wieder, dass viele homosexuellen Männer und Frauen ihre Heimat verlassen und in eine Grossstadt ziehen.

Liebe ist…. immer zu respektieren  (1363 KB)

Es geht um Liebe...Film- und Vortragsreihe  (1608 KB), 25.1. bis 16.3. 2011 in Vaduz und Balzers.



                         

 

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