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Die Mitglieder des Landtages können gemäss Geschäftsordnung für den Landtag des
Fürstentums Liechtenstein an jeder Sitzung des Landtages kurze mündliche Anfragen an die Regierung richten,
die sich auf einen konkret umschriebenen Vorgang beziehen. Gemäss Gesetz über den Geschäftsverkehr des
Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung werden diese sogenannten "Kleinen Anfragen"
von der Regierung in der Regel am Schluss derselben Sitzung mündlich beantwortet.
Unter der Rubrik Aktuelle Kleine Anfragen
finden Sie die Kleinen Anfragen der Landtagsabgeordneten aus der letzten Landtagssitzung mit den
Antworten der Regierung auf diese Anfragen. Unter der Rubrik Kleine
Anfragen - Archiv sind die Kleinen Anfragen der Landtagsabgeordneten mit den entsprechenden
Antworten der Regierung bis zur Landtagssitzung vom Dezember 2006 zurück abgelegt und können dort nach
verschiedenen Kriterien gesucht und sortiert werden.
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