Das massgebliche Kundmachungsorgan für Rechtsvorschriften ist das von der Regierung herausgegebene Landesgesetzblatt (LGBl.). Zu diesen Rechtsvorschriften gehören Gesetze, Verordnungen, Finanzbeschlüsse, Staatsverträge, Beschlüsse internationaler Organisationen sowie Rechtsvorschriften, die auf Grund völkerrechtlicher Verträge anwendbar sind, Verwaltungsvereinbarungen, Entscheidungen des Staatsgerichtshofes auf Aufhebung von Gesetzen oder Verordnungen, Geschäftsordnungen des Landtages, der Regierung und der Gerichte sowie Verwaltungsverordnungen.
Rechtsvorschriften im Internet
Sämtliche Rechtsvorschriften sind kostenlos über das Internet unter www.gesetze.li abrufbar.