Das Ressort Justiz ist gemäss Ressortplan zuständig für die Bereiche Zivilrecht, einschliesslich Personen- und Gesellschaftsrecht; Strafrecht; Exekutions-, Nachlass- und Konkursrecht; Verfahrensrecht; Mediation; Datenschutz; Rechtshilfe-, Aus- und Durchlieferung; Strafvollzug, Opferhilfe; Amtshaftung und Justizverwaltung.
Auf diesen Rechtsgebieten bereitet das Ressort Justiz Regierungsentscheidungen vor, erarbeitet Erlasse und reagiert bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsakten frühzeitig auf internationale Entwicklungen und Herausforderungen. Bei Projekten in den genannten Bereichen zieht das Ressort Justiz im Bedarfsfall sowohl das Wissen und die Erfahrungen von nationalen „Praktikern“ im jeweiligen Rechtsgebiet als auch die Expertise von international anerkannten Fachspezialisten bei.
Das Ressort Justiz übt ausserdem die Aufsicht über das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt aus und nimmt die Aufgaben einer Zentralstelle auf dem Gebiet der Internationalen Rechthilfe in Strafsachen wahr.