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Rechtspraktikum


Zu den Aufgabengebieten des Rechtsdienstes gehört u.a. auch die Ausbildung von RechtspraktikantInnen. Für AbsolventInnen eines Studiums der Rechtswissenschaften besteht die Möglichkeit, ein maximal sechsmonatiges Rechtspraktikum beim Rechtsdienst zu absolvieren.
Die Dauer des Praktikums wird als „praktische Betätigung“ im Sinne des Gesetzes über die Rechtsanwälte bzw. die Verordnung über die Rechtsanwaltsprüfung angerechnet.

Die Aufgaben der RechtspraktikantInnen sind sehr vielfältig. Sie reichen von der Teilnahme an Landtagssitzungen über die Protokollierung von Beschwerden, die Unterstützung der ständigen MitarbeiterInnen bei allgemeinen rechtlichen Abklärungen bis hin zur Ausarbeitung von Entwürfen für rechtliche Stellungnahmen.
Daneben beinhaltet das Praktikum auch allgemeine Hilfsarbeiten wie die Aktualisierung von Gesetzessammlungen sowie Administratives.

Die Entschädigung sowie weitere allgemeine Informationen sind der Verordnung vom 2. Dezember 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalverordnung; StPV) zu entnehmen.

Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit, schon vor Studienabschluss ein Ferialpraktikum zu absolvieren.

Interessenten senden ihre Unterlagen an: Dr. Marion Frick-Tabarelli, Peter-Kaiser-Platz 2, Postfach 684, 9490 Vaduz, Liechtenstein.

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