|
Das Landesgesetzblatt ist das massgebliche Kundmachungsorgan für sämtliche Rechtsvorschriften nach Massgabe von Art. 3 des Kundmachungsgesetzes und wird seit 1. Januar 2013 in elektronischer Form unter www.gesetze.li herausgegeben. Am Tag der Kundmachung wird auf www.amtsblatt.llv.li über das betreffende Landesgesetzblatt unter Nennung des Titels der Rechtsvorschrift und unter Angabe der Nummer des Landesgesetzblattes (LGBl.-Nummer) zusätzlich informiert.
Bezug von Landesgesetzblättern, kundgemacht seit 1. Januar 2013 Die authentischen Landesgesetzblätter können kostenfrei direkt unter www.gesetze.li aufgerufen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Ausdrucke können gegen Gebühr auch bei der Regierungskanzlei bezogen werden. Im Zweifelsfall ist jedoch die elektronische, digital signierte Ausgabe massgebend.
Bezug von Landesgesetzblättern, kundgemacht bis 31. Dezember 2012 Authentische Landesgesetzblätter können gegen Gebühr in gedruckter Form bei der Regierungskanzlei bezogen werden. Zudem können die Landesgesetzblätter in elektronischer Form über die Gesetzesdatenbank LILEX abgerufen werden. Im Zweifelsfall ist jedoch die gedruckte Ausgabe massgebend.
|