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Der Rechtsdienst wurde mit Verordnung vom 27. Januar 1987, LGBl. 1987 Nr. 5, als Stabsstelle der Regierung errichtet. In den ersten Jahren bestand er lediglich aus einem Juristen und einer Sekretärin. Die Aufgaben des Rechtsdienstes haben seither stetig an Umfang und Komplexität zugenommen. Mittlerweile sind im Rechtsdienst sechs JuristInnen und eine Sekretärin/Sachbearbeiterin beschäftigt.
Ursprünglich der Kollegialregierung zugeordnet wurde der Rechtsdienst im Jahr 1998 dem Ressort Justiz und 2003 direkt dem Regierungschef unterstellt.
Teamarbeit wird im Rechtsdienst seit jeher gross geschrieben. Komplexe Probleme werden in der Regel unter Einbezug mehrer JuristInnen besprochen und gelöst. So fliessen verschiedene Aspekte, juristische Meinungen und Erfahrungen in die Bearbeitung ein, was sich stets positiv auf das Arbeitsergebnis auswirkt. Auf dieser Basis wird Fachkompetenz gefördert – daher stellt auch die Ausbildung des Juristennachwuchses eine wichtige Aufgabe des Rechtsdienstes dar.
Oberste und unabdingbare Priorität im Rechtsdienst haben Objektivität im Sinne einer sorgfältig abwägenden Betrachtungsweise sowie Genauigkeit. Der Rechtsdienst ist darüber hinaus dem Leitbild der Liechtensteinischen Landesverwaltung verpflichtet.
Rechtsdienstverordnung Rechenschaftsbericht 2008, S.63 ff (54 kb) 
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