DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Rechtsdienst der Regierung / Fragen und Antworten
Fragen und Antworten


Können Privatpersonen beim Rechtsdienst Rechtsberatung in Anspruch nehmen bzw. Rechtsauskünfte einholen?
Der Rechtsdienst ist ein internes Rechtsberatungsorgan für die Regierung und die Amtsstellen der Verwaltung. Er wird grundsätzlich nur im Auftrag der Regierung tätig. Rechtsberatung für Privatpersonen wird vom Rechtsdienst grundsätzlich nicht geleistet. In einfachen privatrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Erb-, Arbeits-, Vertragsrecht usw.) besteht die Möglichkeit, sich unentgeltlich durch die Gerichtspraktikanten des Landgerichts beraten zu lassen. In Verwaltungsrechtsangelegenheiten besteht die Möglichkeit, Anfragen an die jeweils zuständigen Ressorts/Amtsstellen zu richten.

Wo können die jeweils neuesten Landesgesetzblätter bezogen werden (In Papierform u/o digital)?
Die neuesten Landesgesetzblätter können in Loseblattform kostenpflichtig bei der Regierungskanzlei bezogen werden (Bestellformular). Daneben sind sämtliche Rechtsvorschriften kostenlos über Internet auf der Gesetzesdatenbank LILEX abrufbar. Die Landesgesetzblätter, die bereits publiziert, aber noch nicht auf dem LILEX abrufbar sind, sind jeweils im Menu „Neueste Landesgesetzblätter“ kostenlos abrufbar.

Wie kann man herausfinden, wann bestehende Vorschriften in der Vergangenheit geändert wurden und welche Bestimmungen jeweils von einzelnen Änderungen betroffen waren?
Solche und ähnliche Fragen können unter Verwendung der Systematischen Sammlung der liechtensteinischen Rechtsvorschriften (LR) und dem so genannten „Register LR“ beantwortet werden. Das vom Rechtsdienst herausgegebene Register enthält eine systematisch geordnete Liste aller liechtensteinischen Rechtsvorschriften. Bei jedem Erlass findet sich eine artikelweise Auflistung der seit dem Inkrafttreten vorgenommenen Änderungen bzw. Aufhebungen. Die Druckausgabe des Registers kann gegen Gebühr bei der Regierungskanzlei bezogen werden. (Bestellformular). Die nach dem Stichdatum des neuesten Registers erfolgten Änderungen oder Aufhebungen sind unter „neueste Landesgesetzblätter“ zu finden.

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Rechtsdienst der Regierung (RDR)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Amtsblatt
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsletter
Newsarchiv
Recht 
Rechtsdienstverordnung
Kundmachungsgesetz
Kundmachungsgesetz CH
Kundmachungsgesetz EWR
Massnahmen im Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten, Gesetz
weiter
Portaldienste
 
Rechtsdienst der Regierung (RDR) • Regierungsgebäude • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 60 31 • Telefax: (+423) 236 60 27 • E-Mail