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Mit Inkrafttreten des Opferhilfegesetzes am 01. April 2008 hat Liechtenstein eine Anlaufstelle eingerichtet.
Wer durch eine in Liechtenstein begangene Straftat in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, kann Opferhilfe beanspruchen. Ziel der Opferhilfestelle ist, dem Opfer einer Straftat, möglichst umfassend bei der Bewältigung der Folgen Unterstützung zu leisten. Auch Angehörige der Opfer dürfen sich an die Beratungsstelle wenden. Die Anliegen der betroffenen Personen werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiterin untersteht der Schweigepflicht. Die Opfer dürfen sich auch anonym beraten lassen.
Merkblatt Opferhilfe 
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