Medizinische Kontrolluntersuchung (MedKo)
Gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 VZV müssen sich die Inhaber eines Führerausweises sowie die Fahrlehrer und Verkehrsexperten wie folgt einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen:
Kat. C, D, C1, D1, BPT (berufsmässiger Personentransport), Verkehrsexperten und Fahrlehrer
- Bis zum 50. Altersjahr alle 5 Jahre
- Nach dem 50. Altersjahr alle 3 Jahre
- Nach dem 70. Altersjahr jedes zweite Jahr
Alle Kategorien
- Nach dem 70. Altersjahr
- Nach schweren Unfallverletzungen oder nach schweren Krankheiten
Bitte beachten Sie, dass der neue Führerausweis im Kreditkartenformat jeweils bis zur nächsten medizinischen Kontrolluntersuchung befristet ist.
Die Untersuchungskosten im Betrag von CHF 120.00 gehen zur Ihren Lasten und sind dem Arzt direkt zu bezahlen.
Bitte bringen Sie dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin das Untersuchungsfomular zur medizinischen Kontrolluntersuchung mit.
Vertrauensärzte für die Medizinische Kontrolluntersuchung
Ärzteliste
Verzicht auf den Führerausweis
Sollten Sie auf das Führen von Motorfahrzeugen bzw. der Führerausweiskategorien, welche die Kontrolluntersuchung erfordern, verzichten, bitten wir Sie, die Verzichtserklärung auszufüllen und zusammen mit dem Führerausweis der Motorfahrzeugkontrolle zuzustellen.
Verzichtserklärung
|