Zulassung eines Ersatzfahrzeuges
Ein Ersatzfahrzeug darf nur benutzt werden, wenn das ordentlich immatrikulierte Fahrzeug wegen Reparatur, Umbau etc. vorübergehend ausser Verkehr gesetzt ist und später vom gleichen Halter weiterverwendet wird.
Die Kontrollschilder dürfen erst an das Ersatzfahrzeug umgehängt werden, wenn der Halter im Besitz des Ersatzfahrzeugausweises ist, ansonsten macht er sich strafbar und die Haftpflichtversicherung hat im Schadenfall ein Rückgriffsrecht.
Der Ersatzfahrzeugausweis wird für einen Monat ausgestellt. Wird eine längere Gültigkeit gewünscht, ist der Motorfahrzeugkontrolle ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
Wir bitten Sie, uns die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen:
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