Halterwechsel
Unter Halterwechsel versteht man eine Übergabe eines Kontrollschildes (allenfalls inkl. Fahrzeug) an eine verwandte Person. Ein Kontrollschild kann ausschliesslich bis zum 2. Verwandschaftsgrad weitergegeben werden. (Kinder, Eltern, Grosseltern, Enkel, Onkel und Tanten)
Für einen Halterwechsel werden folgende Papiere benötigt
- Fahrzeugausweis für die Umschreibung
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn) lautend auf den neuen Halter
- Evtl. weitere Unterlagen (Felgen, Anhängekupplung etc.)
Die Kontrollschilder können direkt dem neuen Halter übergeben werden und müssen nicht bei der Motorfahrzeugkontrolle vorgelegt werden.
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