Administrativmassnahmen im Strassenverkehr werden von der Motorfahrzeugkontrolle als erstinstanzliche Vollzugsbehörde erlassen. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren nach dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) und wird völlig unabhängig vom Strafverfahren der Gerichtsbehörde durchgeführt.
Die Motorfahrzeugkontrolle kann folgende Massnahmen verfügen:
Führerausweis-Entzüge
Verwarnungen
Anordnung zum Verkehrsunterricht zur Nachschulung
Verfügungen zur Abklärung und Aufrechterhaltung der Fahreignung
Verfügungen bei Wiedererteilung des Führerausweises mit oder ohne Auflagen nach Sicherungsentzügen und Überprüfung der Fahreignung