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Administrative Massnahmen (ADMAS)


Allgemein

Administrativmassnahmen im Strassenverkehr werden von der Motorfahrzeugkontrolle als erstinstanzliche Vollzugsbehörde erlassen. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren nach dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) und wird völlig unabhängig vom Strafverfahren der Gerichtsbehörde durchgeführt.

Die Motorfahrzeugkontrolle kann folgende Massnahmen verfügen:

  • Führerausweis-Entzüge
  • Verwarnungen
  • Anordnung zum Verkehrsunterricht zur Nachschulung
  • Verfügungen zur Abklärung und Aufrechterhaltung der Fahreignung
  • Verfügungen bei Wiedererteilung des Führerausweises mit oder ohne Auflagen nach Sicherungsentzügen und Überprüfung der Fahreignung

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)
Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (die Verwaltungsbehörden und ihre Hilfsorgane, das Verfahren in Verwaltungssachen, das Verwaltungszwangs- und Verwaltungsstrafverfahren)

                         

 

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