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Projektbeschreibung


Urkundenbuch [LUB II/1]


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Aktualisierungsdatum: 26. Juni 2003

Vorbemerkung


Die gedruckt vorliegenden sechs Bände des ersten Teils des Liechtensteinischen Urkundenbuchs [LUB I/1-6] enthalten die überlieferten schriftlichen Quellen bis zum Tod des Churer Bischofs Hartmann von Werdenberg-Sargans-Vaduz im Jahre 1416. Als Fortsetzung steht nun in einem ersten Band des zweiten Teils dieses Quellenwerkes zur Liechtensteinischen Geschichte [LUB II/1] die Bearbeitung und Edition des vorhandenen Quellenbestandes für die Herrschaftszeit der Herren von Brandis (1417-1510) an.

Die Freiherren von Brandis, als bedeutendes Dynastengeschlecht der Schweiz mit der Stammburg Brandis bei Lützelflüh im Kanton Bern erstmals 1239 erwähnt, treten durch die Heirat zwischen Agnes von Montfort-Feldkirch, der Witwe des Grafen Hartmann III. von Werdenberg-Sargans, mit Wolfhart I. von Brandis in verwandtschaftliche Beziehungen zu den Grafen von Werdenberg-Sargans. Nach dem Tod des letzten Vertreters dieses Geschlechts, Bischof Hartmann IV. [von Werdenberg-Sargans] von Chur, 1416, gelingt es den Freiherren von Brandis, ihre Erbansprüche mit der Erwerbung der Grafschaft Vaduz, den südlichen Teilen der Herrschaft Schellenberg und der Herrschaft Blumenegg durchzusetzen, sie verkaufen ihre in der Schweiz gelegene Herrschaft Brandis und verlegen ihren Sitz ins Rheintal. Zwischen 1430-1437 erwerben sie den nördlichen Teil der Herrschaft Schellenberg und vereinigen so das Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein unter ihrer Herrschaft, die sie 1437 mit dem Erwerb der Herrschaft Maienfeld noch südwärts auszudehnen vermögen. Mit dem Verkauf der Herrschaft Maienfeld 1510 an die Drei Bünde und des übrigen Besitzes an den mit Verena von Brandis verheirateten Grafen Alwig von Sulz endet 1510 die Herrschaft der Freiherren von Brandis.

Die Quellensammlung zur Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis (1417-1510) entsteht im Rahmen des Liechtensteinischen Urkundenbuchs Teil II [LUB II]. Arbeitsziel ist es, die in den Liechtensteinischen Archiven vorhandenen Urkunden für den erwähnten Zeitraum nachzuweisen und ihren Inhalt in kurzgefassten Regesten zusammenzustellen. Darüber hinaus besteht die Absicht, in relevanten Quellenwerken, bestehenden Regestenwerken, Archivverzeichnissen und in der einschlägigen Literatur nach bedeutsamen Quellen zur Liechtensteinischen Geschichte in ausländischen Archiven zu suchen mit dem Ziel, eine möglichst umfassende Quellensammlung zusammenzutragen. Erst auf der Grundlage einer solchen Quellensammlung wird es möglich sein, eine Auswahl derjenigen Quellen zu treffen, die schliesslich in Vollabdruck, auszugsweise oder in Regestform Aufnahme ins LUB II finden. Die Arbeit der Quellensuche, obwohl weit fortgeschritten, konnte aller-dings noch nicht abgeschlossen, das Endziel des LUB II/1, eine möglichst vollständige Quellensammlung zur Geschichte der Gebiete des heutigen Fürstentums Liechtenstein zu-sammenzutragen, die für die Erforschung der spätmittelalterlichen Landesgeschichte unabdingbare Voraussetzung bleibt, noch nicht erreicht werden. Die vorliegende Quellensammlung erhebt somit nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die Richtigkeit der übernommenen Regesten oder der Quellenangaben aus der Sekundärliteratur, falls überhaupt vorhanden, konnte noch nicht überall überprüft werden. Im Sinne einer Bestandsaufnahme der bisher getätigten Quellenabklärungen kann der Quellensammlung daher vorerst nur die Bedeutung eines vorläufigen Arbeitsinstru-mentes zukommen, das zwar über die in liechtensteinischen Archiven für den Zeitraum 1417-1510 vorhandenen Urkunden einigermassen vollständig Auskunft zu geben ve-mag, nicht jedoch über die für die Geschichte Liechtensteins für diese Zeitspanne bedeutsamen Quellen in ausländischen Archiven.

Aufbau der Quellensammlung


Die einzelnen chronologisch angeordneten Regesten weisen in der Regel den Standort der betreffenden Urkunde, deren Signatur und Überlieferung, die allfälligen Druckorte und vorhandenen Regesten nach und geben soweit bereits bekannt nützliche Literatur-angaben zur betreffenden Quelle. Die Angabe zu Quellenwerken und zur benutzten Literatur werden nur in Kurzform zitiert, trotzdem sollte es möglich sein, die betreffende Literatur zu finden, sodass auf die Angabe eines vollständigen Literaturverzeichnisses verzichtet wird. Bei Problemen kann man sich jederzeit an die angegebene Auskunftsstelle wenden.

Dank


Dem Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein als Herausgeber des LUB sei an dieser Stelle dafür gedankt, dass er die vorliegende Regestensammlung zur Liech-tensteinischen Geschichte für die Herrschaftszeit der Herren von Brandis dem Liechten-steinischen Landesarchiv zur weiteren Verwendung überlassen hat. Der Bearbeiter des LUB seinerseits dankt dem Liechtensteinischen Landesarchiv in Vaduz für das gewährte Gastrecht, dem Staatsarchivar lic. phil. Paul Vogt und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Mag. phil. Rupert Tiefenthaler für ihre stets kompetente Hilfe, den Archivbetreuerinnen Olga Anrig, Nicole Hanselmann, Edith Hilti, Marianne Kaufmann und Rita Tobler für ihre freundliche, mannigfaltige Hilfestellung.

Auskunftsstelle


Liechtensteinisches Urkundenbuch
c/o Liechtensteinisches Landesarchiv
z.Hd. Claudius Gurt
FL-9490 Vaduz
Claudius.Gurt@la.llv.li

                         

 

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