Urkundenbuch [LUB II/1] ___________________________________________________________ Aktualisierungsdatum:
26. Juni 2003Vorbemerkung Die gedruckt vorliegenden
sechs Bände des ersten Teils des Liechtensteinischen Urkundenbuchs [LUB I/1-6] enthalten die überlieferten
schriftlichen Quellen bis zum Tod des Churer Bischofs Hartmann von Werdenberg-Sargans-Vaduz im Jahre
1416. Als Fortsetzung steht nun in einem ersten Band des zweiten Teils dieses Quellenwerkes zur Liechtensteinischen
Geschichte [LUB II/1] die Bearbeitung und Edition des vorhandenen Quellenbestandes für die Herrschaftszeit
der Herren von Brandis (1417-1510) an.Die Freiherren von Brandis, als bedeutendes
Dynastengeschlecht der Schweiz mit der Stammburg Brandis bei Lützelflüh im Kanton Bern erstmals 1239
erwähnt, treten durch die Heirat zwischen Agnes von Montfort-Feldkirch, der Witwe des Grafen Hartmann
III. von Werdenberg-Sargans, mit Wolfhart I. von Brandis in verwandtschaftliche Beziehungen zu den Grafen
von Werdenberg-Sargans. Nach dem Tod des letzten Vertreters dieses Geschlechts, Bischof Hartmann IV.
[von Werdenberg-Sargans] von Chur, 1416, gelingt es den Freiherren von Brandis, ihre Erbansprüche mit
der Erwerbung der Grafschaft Vaduz, den südlichen Teilen der Herrschaft Schellenberg und der Herrschaft
Blumenegg durchzusetzen, sie verkaufen ihre in der Schweiz gelegene Herrschaft Brandis und verlegen
ihren Sitz ins Rheintal. Zwischen 1430-1437 erwerben sie den nördlichen Teil der Herrschaft Schellenberg
und vereinigen so das Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein unter ihrer Herrschaft, die sie
1437 mit dem Erwerb der Herrschaft Maienfeld noch südwärts auszudehnen vermögen. Mit dem Verkauf der
Herrschaft Maienfeld 1510 an die Drei Bünde und des übrigen Besitzes an den mit Verena von Brandis verheirateten
Grafen Alwig von Sulz endet 1510 die Herrschaft der Freiherren von Brandis. Die
Quellensammlung zur Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis (1417-1510) entsteht im Rahmen des Liechtensteinischen
Urkundenbuchs Teil II [LUB II]. Arbeitsziel ist es, die in den Liechtensteinischen Archiven vorhandenen
Urkunden für den erwähnten Zeitraum nachzuweisen und ihren Inhalt in kurzgefassten Regesten zusammenzustellen.
Darüber hinaus besteht die Absicht, in relevanten Quellenwerken, bestehenden Regestenwerken, Archivverzeichnissen
und in der einschlägigen Literatur nach bedeutsamen Quellen zur Liechtensteinischen Geschichte in ausländischen
Archiven zu suchen mit dem Ziel, eine möglichst umfassende Quellensammlung zusammenzutragen. Erst auf
der Grundlage einer solchen Quellensammlung wird es möglich sein, eine Auswahl derjenigen Quellen zu
treffen, die schliesslich in Vollabdruck, auszugsweise oder in Regestform Aufnahme ins LUB II finden.
Die Arbeit der Quellensuche, obwohl weit fortgeschritten, konnte aller-dings noch nicht abgeschlossen,
das Endziel des LUB II/1, eine möglichst vollständige Quellensammlung zur Geschichte der Gebiete des
heutigen Fürstentums Liechtenstein zu-sammenzutragen, die für die Erforschung der spätmittelalterlichen
Landesgeschichte unabdingbare Voraussetzung bleibt, noch nicht erreicht werden. Die vorliegende Quellensammlung
erhebt somit nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die Richtigkeit der übernommenen Regesten
oder der Quellenangaben aus der Sekundärliteratur, falls überhaupt vorhanden, konnte noch nicht überall
überprüft werden. Im Sinne einer Bestandsaufnahme der bisher getätigten Quellenabklärungen kann der
Quellensammlung daher vorerst nur die Bedeutung eines vorläufigen Arbeitsinstru-mentes zukommen, das
zwar über die in liechtensteinischen Archiven für den Zeitraum 1417-1510 vorhandenen Urkunden einigermassen
vollständig Auskunft zu geben ve-mag, nicht jedoch über die für die Geschichte Liechtensteins für diese
Zeitspanne bedeutsamen Quellen in ausländischen Archiven. Aufbau der
Quellensammlung Die einzelnen chronologisch angeordneten Regesten weisen in der
Regel den Standort der betreffenden Urkunde, deren Signatur und Überlieferung, die allfälligen Druckorte
und vorhandenen Regesten nach und geben soweit bereits bekannt nützliche Literatur-angaben zur betreffenden
Quelle. Die Angabe zu Quellenwerken und zur benutzten Literatur werden nur in Kurzform zitiert, trotzdem
sollte es möglich sein, die betreffende Literatur zu finden, sodass auf die Angabe eines vollständigen
Literaturverzeichnisses verzichtet wird. Bei Problemen kann man sich jederzeit an die angegebene Auskunftsstelle
wenden.Dank Dem Historischen Verein für das Fürstentum
Liechtenstein als Herausgeber des LUB sei an dieser Stelle dafür gedankt, dass er die vorliegende Regestensammlung
zur Liech-tensteinischen Geschichte für die Herrschaftszeit der Herren von Brandis dem Liechten-steinischen
Landesarchiv zur weiteren Verwendung überlassen hat. Der Bearbeiter des LUB seinerseits dankt dem Liechtensteinischen
Landesarchiv in Vaduz für das gewährte Gastrecht, dem Staatsarchivar lic. phil. Paul Vogt und dem wissenschaftlichen
Mitarbeiter Mag. phil. Rupert Tiefenthaler für ihre stets kompetente Hilfe, den Archivbetreuerinnen
Olga Anrig, Nicole Hanselmann, Edith Hilti, Marianne Kaufmann und Rita Tobler für ihre freundliche,
mannigfaltige Hilfestellung.Auskunftsstelle Liechtensteinisches
Urkundenbuch c/o Liechtensteinisches Landesarchiv z.Hd. Claudius Gurt FL-9490
Vaduz Claudius.Gurt@la.llv.li
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