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zum Thema Finanzdienstleistungen im Spannungsfeld zwischen Privatshäre und Gemeinwohl
Sehr geehrte Damen und Herren
Bevor ich mich dem Thema der Fachtagung zuwende, möchte ich die Gelegenheit benützen, all jenen zu danken, die zum Erfolg der Internationalen Akademie für Philosophie beigetragen haben und dies auch in Zukunft tun werden. Die Aktivitäten der Akademie zeigen der Welt, dass das Fürstentum Liechtenstein nicht nur aus dem Finanzdienstleistungssektor und einer Verfassungskrise besteht. Mit dem Thema Finanzdienstleistungen im Spannungsfeld zwischen Privatsphäre und Gemeinwohl behandeln Sie allerdings einen Bereich, der vielen Liechtensteinern derzeit Sorge bereitet. Es ist ein Thema, das wir im eigenen Interesse nicht nur einigen ausländischen Politikern und Journalisten überlassen sollten, die in der Regel schlecht informiert und allzu oft nur an Schlagzeilen interessiert sind.
Über die Themen Finanzdienstleistungen, Privatsphäre und Gemeinwohl sind ganze Bibliotheken gefüllt worden, aber meines Wissens wurde wenig publiziert, was das Zusammenwirken und die sich daraus ergebenden Spannungen betrifft. Gestatten Sie mir, wenn ich dennoch zuerst zu diesen drei Begriffen einige Bemerkungen mache und mich erst dann auf das Spannungsfeld konzentriere.
Finanzdienstleistungen sind ein notwendiges, aber leider oft unverstandenes und deshalb unbeliebtes Kind eines jeden Wirtschaftslebens, welches sich über die primitive Tauschwirtschaft hinaus entwickelt hat. Geldgeschäfte - Finanzdienstleistungen sind nun einmal Geldgeschäfte - waren für einen guten Christen lange Zeit verpönt. Es gab ein Zinsverbot, das für einen modernen Christen zwar nicht mehr gilt, aber dennoch in der islamischen Welt von Bedeutung ist. Der Kommunismus war der Meinung, dass eine moderne Wirtschaft im sozialistischen Paradies Geld nicht mehr benötigt. Aber die sozialistischen Politiker mussten schnell einsehen, dass zumindest auf dem Weg zum sozialistischen Paradies Geld und Finanzdienstleistungen benötigt werden. Selbst in Staaten, in denen die Marktwirtschaft fest verankert ist, werden jene, die Geldgeschäfte betreiben, gerne als Spekulanten bezeichnet und mit einer Mischung von Neid und Abscheu betrachtet. Liegt es daran, dass der Finanzdienstleistungsbereich etwas Abstraktes produziert, das der Mensch weder essen noch greifen und bekanntlich auch nicht riechen kann? Schon die alten Römer haben wie man weiss festgestellt, dass Geld nicht riecht und den Ausspruch geprägt "Pecunia non olet".
Die Privatsphäre ist ein wertvolles Gut, über dessen Umfang der Betroffene am liebsten selbst entscheidet. Der Schutz der Privatsphäre durch den Staat ist ein nützlicher Massstab, inwieweit in einem Staat die Freiheit des einzelnen Menschen respektiert wird. Je totalitärer der Staat desto geringer der Schutz der Privatsphäre. Die Privatsphäre des Einzelnen wird allerdings allzu oft nicht nur von staatlichen Organen bedroht, sondern auch von einer Medienlandschaft, der es immer mehr um Einschaltquoten und hohe Auflagen geht.
Über die Definition des Gemeinwohls haben sich Religionen, Philosophen, Monarchen, Oligarchen und Demokraten über Jahrtausende gestritten. Sie werden deshalb sicher nicht überrascht sein, wenn ich mich als Monarch in meinem Vortrag hauptsächlich und kritisch mit dem Gemeinwohl auseinandersetze.
Das Gemeinwohl dient häufig als Vorwand, um politische und wirtschaftliche Interessen einzelner Personen und Gruppen durchzusetzen. Betrachten wir die Menschheitsgeschichte, so muss man sich doch oft fragen, ob Gemeinwohl nicht vielmehr mit dem Begriff gemein wie mit dem Begriff wohl zu tun hat.
Über Gemeinwohl lässt sich herrlich diskutieren, aber in der Realität bestimmen der Staat und seine Organe über Verfassung, Gesetze und Gerichtsentscheide, was das Gemeinwohl ist. Im demokratischen Rechtsstaat entscheidet theoretisch das Volk, in der Praxis sind es aber gewählte oder nicht gewählte Monarchen und Oligarchen, die das Gemeinwohl festlegen. Besonders in der repräsentativen Demokratie kann das Volk nur hoffen, dass die sogenannten Volksvertreter ihre Versprechen aus dem Wahlkampf tatsächlich einhalten. In der politischen Realität werden Wahlversprechen aber bestenfalls nur teilweise erfüllt. Würde ein Automobilhersteller in seinen Verkaufsprospekten ähnliche Versprechen machen wie politische Parteien in ihren Wahlprospekten und diese dann nachher nicht einhalten, wäre ihm ein Schadenersatzverfahren sicher. Deshalb bin ich seit meiner Studentenzeit der Überzeugung, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat neben der repräsentativen auch die direkte Demokratie geben sollte.
Welches sind nun die Spannungsfelder zwischen Finanzdienstleistungen, Privatsphäre und Gemeinwohl? Zwischen Finanzdienstleistungen und Privatsphäre sind wohl weniger Spannungen als vielmehr gemeinsame Interessen zu erkennen. Der Kunde erwartet vom Finanzdienstleistungsunternehmen, dass seine Privatsphäre geschützt wird. Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das die Privatsphäre seiner Kunden nicht schützt, verliert Kunden, und ist deshalb daran interessiert, diese Privatsphäre seinerseits zu schützen.
Das Spannungsfeld dürfte deshalb in erster Linie zwischen Finanzdienstleistungen und Privatsphäre einerseits und dem Gemeinwohl andererseits bestehen. Betrachten wir die bereits schon erwähnte problematische Definition des Gemeinwohls, die nicht nur im Laufe der Zeit, sondern auch von Land zu Land grossen Schwankungen unterliegt, so spricht vieles dafür, im Zweifelsfall die Privatsphäre auf Kosten des Gemeinwohls zu schützen. Dass dieser Schutz der Privatsphäre nicht Verbrechen und Verbrecher schützen darf, versteht sich von selbst, denn Verbrechen stellen in den meisten Fällen eben auch schwere Eingriffe in die Privatsphäre des Einzelnen dar und können dessen Leben, Gesundheit oder materiellen Wohlstand gefährden. In einem Rechtsstaat sollte aber klar definiert sein, welche Tatbestände dazu führen, dass die Privatsphäre nicht mehr geschützt wird.
Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors und ihre Verbände betonen gerne, dass ihnen neben der Privatsphäre des Kunden natürlich auch das Gemeinwohl sehr am Herzen liegt, und deshalb gar kein Interesse besteht, mit Personen in Geschäftsverbindung zu treten, die verdächtigt werden, Verbrechen zu begehen. Das wird auch für die grosse Mehrheit der Finanzdienstleistungsunternehmen zutreffen, aber bei all meiner Sympathie für die Finanzdienstleistungen und die Privatsphäre des Einzelnen sowie meiner Skepsis gegenüber dem Staat und seinen Vorschriften, bin ich doch überzeugt, dass in diesem Bereich staatliche Vorschriften notwendig sind, falls man das Gemeinwohl schützen möchte. Der Kunde ist König, und im harten Konkurrenzkampf um den Kunden wäre es denkbar, dass sich sonst einzelne Finanzdienstleistungsunternehmen auf den Kundenkreis der Verbrecher spezialisieren unter dem Motto: Ist der Ruf erst einmal ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
Steueroasen oder Taxhavens sollten im eigenen Interesse entschieden gegen Verbrecher und Verbrecherorganisationen vorgehen. Man kann nicht Kunden anwerben mit dem Versprechen, diese vor Steuerpiraten zu Land und zu Wasser zu schützen, um dann zuzulassen, dass diese von anderen Piraten in der Steueroase oder im Taxhaven ausgeraubt werden.
Im Folgenden möchte ich näher auf zwei Themenkreise eingehen, die in diesem Spannungsfeld von Finanzdienstleistung, Privatsphäre und Gemeinwohl liegen:
1. Das organisierte Verbrechen und die Geldwäsche 2. Die Steuerharmonisierung.
Ich wage die Behauptung, dass das moderne weltweit tätige organisierte Verbrechen und die internationale Geldwäsche das Produkt einer seit Jahrzehnten fehlgeleiteten Politik der Staatengemeinschaft sind.
Der Ursprung des organisierten Verbrechens in der modernen Industriegesellschaft lässt sich wohl in den USA der Zwischenkriegszeit finden. Lokale Verbrecherbanden haben sich damals in wenigen Jahren zu kontinentalen Verbrecherorganisationen ausgeweitet, als Produktion und Konsum von Alkohol verboten wurde. Die Zerstörung der legal produzierenden Alkoholindustrie und die Unfähigkeit des Staates, das Verbot wirksam durchzusetzen, führten zu sehr hohen Gewinnen, welche den Aufbau dieser sehr effizienten und flächendeckenden Verbrecherorganisationen erst ermöglichten. Als die Droge Alkohol schliesslich legalisiert wurde, führte dies leider nicht zum Zusammenbruch des organisierten Verbrechens, denn in der Zwischenzeit war man auf andere Drogen wie Kokain und Heroin umgestiegen, die noch höhere Gewinne versprachen. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann die Globalisierung des organisierten Verbrechens. In der ersten Hälfte der sechziger Jahre war das Verteilernetz des organisierten Verbrechens für Drogen in Europa schon so dicht, dass bereits begonnen wurde, Drogen in Schulen ausserhalb der grossen Städte zu verkaufen. In der Zwischenzeit gibt es Schätzungen, dass das organisierte Verbrechen weltweit ähnlich grosse Umsatzzahlen erwirtschaftet wie die Erdöl- oder die Autoindustrie, und das aber mit wahrscheinlich wesentlich höheren Gewinnspannen.
Leider hat man aus nur schwerverständlichen Gründen bei diesem seit Jahrzehnten andauernden erfolglosen Kampf gegen das organisierte Verbrechen die Gesetze des Marktes nicht berücksichtigt. Nun glauben Politiker und Journalisten, mit dem Straftatbestand der Geldwäsche eine neue Strategie in der Hand zu haben, um das organisierte Verbrechen und den Drogenhandel wirksam zu bekämpfen. Dabei ist jetzt schon klar, dass diese Strategie, so wie alle anderen davor, scheitern wird. Eine Studie in der Bundesrepublik Deutschland, beruhend auf den Zahlen von 1994, hatte bereits 1997 gezeigt, dass diese Strategie fehlgeschlagen ist. 1994 gab es rund 3'000 Anzeigen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Geldwäsche, was rund 2'000 Ermittlungs- verfahren zur Folge hatte, aber nur in 16 Fällen konnte Anklage erhoben werden. In 15 Fällen gab es eine Verurteilung. Untersuchungen für die folgenden Jahre haben diese Zahlen bestätigt und ausserdem gezeigt, dass für die Verurteilung in der Regel die Vortat ausschlaggebend war, und nicht der Tatbestand der Geldwäsche.
Als Alternative zur Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte wird in der Öffentlichkeit fast ausschliesslich die Freigabe der Drogenproduktion und des Drogenkonsums diskutiert, was ich ebenfalls für problematisch halte. Andere Alternativen werden kaum beachtet. Ich möchte nicht nur kritisieren, sondern eine Lösung erwähnen, die ich von den mir bekannten Alternativen für die beste halte:
Der Drogenkonsum für erwachsene Personen wäre in besonderen Lokalitäten unter Aufsicht zuzulassen. Dort kann der Konsument über die Gefahren seiner Sucht und die Heilungsmethoden aufgeklärt werden, ausserdem könnte durch eine bessere Hygiene die Verbreitung von Krankheiten wie AIDS oder Gelbsucht weitestgehend unterbunden werden. Damit diese Drogenzentren erfolgreich arbeiten, müssten die Drogen dort immer wesentlich billiger abgegeben werden als die Drogen des organisierten Verbrechens auf dem Schwarzmarkt.
Die Produktion der Drogen wäre zu legalisieren, allerdings wären die Produzenten, meistens arme Bauern in Asien und Südamerika, verpflichtet, ihre Produktion einer staatlich oder international kontrollierten Handelsorganisation zu verkaufen. Diese Ankaufsstelle müsste den Produzenten einen höheren Preis für die Ernte zahlen als das organisierte Verbrechen. Die überschüssige Produktion wäre zu vernichten und die Produzenten bei der Umstellung auf andere Ein- kommensmöglichkeiten zu unterstützen.
Selbstverständlich wäre der Kampf gegen die illegale Produktion, den illegalen Handel und den illegalen Konsum konsequent fortzusetzen, um die Kosten für das organisierte Verbrechen so hoch zu halten, dass die bestehende globale Verteilerorganisation sich nicht mehr finanzieren lässt. Ein besonderes Augenmerk müsste bei diesem Kampf dem Schutz der Jugend vor Drogen geschenkt werden. Das dürfte dann aber sehr viel einfacher sein als heute.
Verfolgt man über Jahrzehnte die erfolglosen und teilweise kontraproduktiven Aktivitäten zur Bekämpfung des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens auf internationaler und nationaler Ebene, so entsteht manchmal der Eindruck, dass der politische Wille fehlt, diesen Kampf auch wirklich zu gewinnen. Jedenfalls liefert nach dem Ende des Kalten Krieges der Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Geldwäsche eine gute Begründung, weshalb die Privatsphäre im Interesse des Gemeinwohles besonders im Finanzdienstleistungsbereich einzuschränken ist.
Damit kommen wir aber auch schon zu den Bemühungen um eine weltweite Steuerharmonisierung. Bekanntlich beansprucht der moderne Industriestaat über Steuern und Abgaben zwischen 30 und 50 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Das komplizierte und ungerechte Steuersystem sowie die Verwendung der Steuergelder wird seit langem kritisiert, und es gibt Untersuchungen, die belegen, dass in den vergangenen zwanzig Jahren Steuerflucht und Steuerhinterziehung ständig gewachsen sind. Die Globalisierung und die modernen Mittel der Kommunikation ermöglichen einem immer grösseren Anteil der Bevölkerung die legale oder illegale Steuerflucht. Dass die OECD-Staaten sorgenvoll nach Lösungen suchen, um die drohende Gefahr abzuwenden, ist verständlich. Bedauerlicherweise haben Politiker und Beamte mit der Steuerharmonisierung, die für sie einfachste und vorteilhafteste Lösung gewählt, aber eine Lösung, die langfristig für Staat und Gemeinwohl sehr negative Auswirkungen haben kann.
Die Steuerharmonisierung ist im Grunde nichts anderes als der Versuch, ein Steuerkartell zu errichten, um das Steuermonopol der einzelnen Staaten vor Konkurrenz zu schützen. Um auf Dauer erfolgreich zu sein, müsste sich dieses Kartell weltweit durchsetzen, was aber eher zweifelhaft erscheint. Langfristig sind bis jetzt weltweit alle Kartelle früher oder später gescheitert.
Das voraussichtliche Scheitern des Steuerkartells ist ein Problem, ein viel grösseres Problem ist jedoch meines Erachtens der Verlust an Glaubwürdigkeit, welcher der Staat als Hüter des Gemeinwohls erleidet. Politiker und Beamte in den OECD-Staaten verbieten und verfolgen private Monopole und Kartelle, aber wenn es um die Verteidigung des eigenen Monopols und des eigenen Kartells geht, scheint jedes Mittel recht. Wir wissen, dass die grossen Staaten heute technisch in der Lage sind, praktisch den gesamten Telekommunikationsverkehr abzuhören, und dies offensichtlich auch tun.
Als Beispiel möchte ich in diesem Zusammenhang erwähnen, was mir kürzlich ein Jurist erzählt hat, der bei einer der grössten europäischen Anwaltskanzleien arbeitet. Um die Kommunikation zwischen den einzelnen in der Welt verstreuten Büros weitgehend abhörsicher zu gestalten, wurde eine neue Verschlüsselungstechnologie eingeführt. Kurze Zeit später erschienen in den amerikanischen und russischen Büros der Anwaltsfirma die Behörden und verlangten, dass eine andere Verschlüsselungstechnologie verwendet wird, ansonsten die Büros geschlossen werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten funktioniert in der Regel so gut, dass wenn ein Nachrichtendienst aus technischen oder juristischen Gründen nicht in der Lage ist, abzuhören, ein anderer die Aufgabe übernimmt und danach ein Informationsaustausch stattfindet. Wir wissen auch, dass in der Vergangenheit Nachrichtendienste in den Drogenhandel verwickelt waren und es möglicherweise immer noch sind.
Gibt es eine Alternative zur Steuerharmonisierung, zum Steuerkartell und zum Steuermonopol? Ich bin überzeugt, dass es nur eine einzige Alternative gibt, die langfristig Erfolg verspricht. Das Prinzip der Subsidiarität wäre voll zu verwirklichen. Der Staat sollte sich auf jene Aufgaben beschränken, die er eindeutig besser lösen kann als die Privatwirtschaft, die Gemeinden oder die verschiedenen religiösen und sozialen Organisationen. Steuern sollen einfach und niedrig gehalten und die Verwendung von Steuergeldern so transparent wie möglich gestaltet werden.
Wir müssen uns im Zeitalter der Globalisierung konsequent von den Ideologien des Nationalismus und des Sozialismus sowie ihren verschiedenen Mischformen verabschieden. Diese Ideologien haben im 20. Jahrhundert wahrscheinlich die grössten Katastrophen der Menschheitsgeschichte verursacht, und durch die Globalisierung werden sie hoffentlich endgültig zur Bedeutungslosigkeit reduziert.
Der Staat kann seine Legitimation nicht in diesen Ideologien suchen und im Zeitalter der Religionsfreiheit auch nicht in der Religion. Es bleibt nur die demokratische Legitimation und die muss weiter ausgebaut werden, will der Staat als Hüter des Gemeinwohls überleben. Scheitert der Versuch die demokratische Legitimation des Rechtsstaates zu festigen, droht die Anarchie oder die Übernahme des Staates durch das organisierte Verbrechen.Die Demokratie darf sich langfristig nicht nur auf die repräsentative Demokratie beschränken. Neben der direkten Demokratie wäre auch noch das Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene zu verankern. Die Mitgliedschaft im Staat soll sowohl für den einzelnen als auch für die Gemeinde auf Freiwilligkeit beruhen.
Meine Vision des Staates im dritten Jahrtausend ist, dass er zu einem Dienstleistungsunternehmen ähnlich einem Finanzdienstleistungsunternehmen wird, nur mit einer anderen Produktepalette und den Gemeinden und ihren Bürgern als Kunden. Ein intensiver Wettbewerb zwischen den Staaten wäre die Folge mit dem Ziel, dem Kunden den besten Service zum niedrigsten Preis anzubieten. Die Gemeinden werden sich ihrerseits intensiv um die Menschen und die Unternehmen bemühen müssen, um eine Abwanderung zur Konkurrenz zu verhindern. Natürlich wird es Menschen und Gemeinden geben, die mehr an einem Erstklassservice interessiert sind und bereit sind, dafür einen höheren Preis zu zahlen, und solche, die hauptsächlich auf den Preis schauen. Vielleicht wird es in hundert Jahren auf Gaflei dann eine Tagung geben mit dem Titel: Der Staat als Dienstleistungsunternehmen des Gemeinwohles im Spannungsfeld zwischen Mensch und Gemeinde. Bis es soweit ist, wünsche ich aber der Internationalen Akademie für Philosophie noch viele interessante und erfolgreiche Tagungen.
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