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Unterzeichnung der revidierten Mehrwertsteuervereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz 12.07.2012

Vaduz (ots/ikr) - Liechtenstein und die Schweiz haben ihre Vereinbarung vom 28. November 1994 zum Vertrag betreffend die Mehrwertsteuer im Fürstentum Liechtenstein den aktuellen Verhältnissen angepasst. Die total revidierte Vereinbarung wurde am 12. Juli 2012 durch Botschafter Hubert Büchel und den Direktor a.i. der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Samuel Tanner, in Bern unterzeichnet.

Liechtenstein und die Schweiz bilden hinsichtlich der Mehrwertsteuer ein gemeinsames Anwendungsgebiet. Grundlage dieser Regelung ist der Staatsvertrag vom 28. Oktober 1994. Gestützt auf diesen Vertrag hatten der Bundesrat und die Regierung die Vereinbarung vom 28. November 1994 ausgehandelt, die seit dem 1. Januar 1995 in Kraft ist.

Seit dem Abschluss der Vereinbarung wurde die Mehrwertsteuergesetzgebung zweimal grundlegend überarbeitet, weshalb die Vereinbarung angepasst werden musste. Zudem erfolgte die Verteilung der Einnahmen zwischen der Schweiz und Liechtenstein bis anhin nach dem so genannten Kassaprinzip. Seit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells des Bundes auf Anfang 2007 werden jedoch die Rechnungen beider Länder nach dem Forderungsprinzip geführt, womit sich eine entsprechende Anpassung der Verteilungsregelung aufdrängte. In die neue Vereinbarung eingeflossen sind auch die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der beiden Steuerverwaltungen seit der Einführung der Mehrwertsteuer.
                         

 

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