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Erleichterungen bei der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen 11.07.2012

Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat einen Vorschlag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in die Vernehmlassung gegeben.

In Umsetzung der EWR-Richtlinie 2012/6/EU zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben wird der Verwaltungsaufwand im Bereich der Rechnungslegung von Kleinstunternehmen so weit wie möglich verringert.

"Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung werden die Möglichkeiten, für Kleinstunternehmen entsprechende spezifische Erleichterungen vorzusehen, gänzlich ausgeschöpft bzw. genützt", führt Regierungsrätin Aurelia Frick aus.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2012. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
                         

 

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