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Verordnungen zum Feuerwehrgesetz erlassen 20.06.2012

Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2012 die Verordnung über die Feuerwehreinsatzpläne sowie die Verordnung über die Ausrüstung der Gemeindefeuerwehren genehmigt. Die Verordnungen treten zusammen mit dem revidierten Feuerwehrgesetz am 1. Juli 2012 in Kraft.

Die Neuregelung der Feuerwehreinsatzpläne bildete den Schwerpunkt der Teilrevision des Feuerwehrgesetzes, das im November 2011 vom Landtag verabschiedet wurde. Eine solche Neuregelung war notwendig geworden, da die bisherigen Bestimmungen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprachen. Feuerwehreinsatzpläne dienen in erster Linie dem Schutz der Einsatzkräfte und unterstützen einen raschen und wirksamen Einsatz.

Mit der neu geschaffenen Verordnung werden nun jene Bauten und Anlagen bezeichnet, die ein besonderes Gefährdungspotenzial aufweisen und deshalb einen Feuerwehreinsatzplan benötigen. Der Feuerwehreinsatzplan ist vom jeweiligen Eigentümer der Baute oder Anlage zu erstellen und aktuell zu halten. Weiters werden auch der Inhalt der Einsatzpläne und deren Verwaltung geregelt. Gesetz und Verordnung sehen zudem Übergangsbestimmungen für bestehende Bauten und Anlagen vor. Zusätzlich wurde ein Leitfaden ausgearbeitet, nach dessen Massgabe ein Feuerwehreinsatzplan zu erstellen ist.

Die Verordnung über die Ausrüstung der Gemeindefeuerwehren regelt die technischen Mindestanforderungen für die von den Gemeindefeuerwehren angeschafften Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Materialien. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Feuerwehren des Landes über eine kompatible Minimalausrüstung verfügen.
                         

 

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