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Neuer Tarif in der obligatorischen Unfallversicherung ab 1. Januar 2013 20.06.2012

Vaduz (ots/ikr) - Die Versicherer der obligatorischen Unfallversicherung haben auf den 1. Januar 2013 neue Tarife für die Zweige Berufsunfall (BU), Nichtberufsunfall (NBU) und freiwillige Versicherung (FV) beantragt. Diesem Antrag ist das Amt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde gefolgt. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2012 nach Anhörung aller Wirtschaftsverbände in Liechtenstein die Tarife antragsgemäss genehmigt.

Im Mittelpunkt des Tarifantrages stehen die Änderungen der Rechnungsgrundlagen ab 2014 zur Sicherung der bestehenden und zukünftigen Rentenzahlungen. Dies erfordert eine Erhöhung der Reserven um ca. CHF Mio. 15 und würde eine Prämienanpassung um ca. + 6% bedingen. Durch die rückläufige Anzahl an Unfällen in den Versicherungszweigen BU und NBU und daraus resultierenden geringeren Aufwendungen für die Versicherten kann der Finanzierungsbedarf allerdings ohne Erhöhung der Prämien gedeckt werden.

Die OUFL-Versicherer stellten daher den Antrag auf Beibehaltung der Tarife. Die durchschnittlichen Nettoprämiensätze für die BU, für die NBU sowie in der freiwilligen Versicherung bleiben unverändert.
                         

 

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