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Neufassung der Fischereiverordnung 19.06.2012

Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2012 die Neufassung der Fischereiverordnung genehmigt und erlassen. Die Anpassungen betreffen einerseits Konkretisierungen zu Fang, Fanggeräten und Hilfsgeräten und andererseits die Ausübung der Fischerei durch Jugendliche.

Rechtssicherheit durch Verordnung

Die neuen Bestimmungen klären neben dem Vorgehen bei der Verpachtung auch Schutzaspekte, die bislang nur in allgemeiner Form auf Gesetzesstufe umschrieben waren oder als Auflagen bei der Verpachtung festgehalten wurden. So werden in der Verordnung Schongebiete definiert, gewisse Fisch- und Krebsarten einer ganzjährigen Schonung unterstellt sowie Fangbeschränkungen festgelegt.

Für den Fischer in der Praxis bedeutet die Neufassung der Fischereiverordnung keine Veränderung, da die genannten Bestimmungen bislang im Reglement des Fischereivereins geregelt waren. Juristisch wird die Regelung auf Verordnungsstufe jedoch den gesetzlichen Vorgaben besser gerecht und trägt auch zur Rechtssicherheit bei.

Tierschutzverordnung abgeändert

In diesem Zusammenhang musste auch die Tierschutzverordnung redaktionell angepasst werden, weil sie einen Verweis auf die Fischereiverordnung enthält, welcher nach der Neufassung der Fischereiverordnung nicht mehr stimmig war.
                         

 

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