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Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen erlassen 19.06.2012

Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2012 die Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen genehmigt. Liechtenstein übernimmt damit wie im Staatsvertrag mit der Schweiz definiert die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung.

Regelung der technischen Vollzugsbestimmungen

Die Verordnung konkretisiert die mit dem geänderten CO2-Gesetz geschaffenen Grundlagen zur Einführung von Emissionsvorschriften für neue Personenwagen in Liechtenstein. Während grundsätzliche Bestimmungen, zum Beispiel die Festlegung der durchschnittlichen Zielvorgabe von 130g CO2/km für neue Personenwagen bis zum Jahr 2015 oder die Erhebung allfälliger Sanktionsabgaben auf gesetzlicher Ebene geregelt sind, definiert die Verordnung die dazugehörenden technischen Vollzugsbestimmungen. Diese umfassen die Definition des erstmaligen Inverkehrsetzens, die Bestimmung von Klein- und Grossimporteuren sowie die Konkretisierung von Ausnahmebestimmungen zur Bemessung der Sanktionsgrenzen.

Einnahmen für die Umwelt

Die Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen spezifiziert auch Berichts- und Sanktionsabgabepflichten von Klein- und Grossimporteuren, die in Liechtenstein ansässig sind. Ausserdem legt sie fest, dass Sanktionseinnahmen zur Finanzierung umweltpolitischer Massnahmen verwendet werden.
                         

 

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