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Änderung der Verordnung zum Emissionshandelsregister 12.06.2012

Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat eine Änderung der Verordnung zum Emissionshandelsregister beschlossen.

Das Emissionshandelsregister wird vom Amt für Umweltschutz nach Massgabe des Kyoto-Protokolls und der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie geführt. Grund für die Änderung der Verordnung sind umfangreiche Anpassungen der EWR-rechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich erhöhter Sicherheitsvorkehrungen im Europäischen Emissionshandelssystem. Das System, welches in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Ziel von Hackerangriffen geworden war, soll durch die EWR-rechtlichen Anpassungen gestärkt werden. Diese Anpassungen wurden nun von der Regierung, soweit erforderlich, auch auf nationaler Ebene implementiert. Die Verordnungsänderung etabliert Massnahmen, welche die Sicherheit im Emissionshandelsregister, etwa mit Blick auf die Überprüfung von Antragsstellern, erhöhen. Darüber hinaus schafft die geänderte Verordnung in denjenigen Fällen Klarheit und Rechtssicherheit, wo Inhaber eines Kontos im Emissionshandelsregister Liechtensteins sowohl ihren Wohn- als auch Geschäftssitz im Ausland haben.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach dem Emissionshandelsgesetz angepasst. So werden die Gebühren zur Eröffnung und Führung von Konten im Emissionshandelsregister angehoben. Darüber hinaus erhöhen sich in Zukunft die Gebührensätze zur Ausgabe von Genehmigungsschreiben für Projektmassnahmen nach dem Kyoto-Protokoll, um dem wachsenden Prüf- und Personalaufwand im Rahmen des Prüfprozesses gerecht zu werden.
                         

 

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