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Hundehalter: Appell zur Rücksicht! 24.05.2012

Vaduz (ots/ikr) - Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ruft alle Hundehalter auf, ihre Hunde im Freien nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Auslöser zu dieser Erinnerung an die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht ist der Tod eines Lammes und zweier Rehe, davon eines hochträchtig mit Zwillingen, in den letzten Tagen. Getötet wurden diese Tiere durch wildernde Hunde, deren Halter ihre Aufsichtspflicht sträflich vernachlässigt bzw. gegen die Anleinpflicht auf Waldwegen verstossen haben.

Besonders schmerzhaft dabei ist, dass bei den jetzt hochträchtigen Rehgeissen noch ungeborenes Leben getötet wird; unnötig zu sagen, dass die manchmal nur angerissenen Tiere qualvoll verenden.

Der dafür verantwortliche Hundehalter verstösst nicht nur gegen das Hundegesetz, sondern bei unterlassener Hilfeleistung (Benachrichtigung des Jagdaufsehers, des Landwirtes, des ALKVW's oder der Polizei) auch gegen das Tierschutzgesetz.

Alle Hundehalter sind daher aufgerufen, grundsätzlich, besonders aber auch in der bevorstehenden Setzzeit der Rehe, ihre Hunde konsequent zu beaufsichtigen, wo vorgesehen immer - wo angezeigt vorsorglich diese an der Leine zu führen und/oder Hunde mit bekanntem Jagdtrieb gar nicht in Wild-Gebieten zu führen.
                         

 

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