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Regierung beschliesst Eisenbahninfrastruktur-Bauverordnung und Gebührenverordnung 24.05.2012

Vaduz (ots/ikr) - Am Dienstag, 22. Mai 2012, hat die Regierung die Eisenbahninfrastruktur-Bauverordnung und die Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Eisenbahngesetz genehmigt. "Mit den vorliegenden Verordnungen regeln wir die baurechtlichen Anforderungen an die Eisenbahninfrastruktur, die eisenbahnrechtliche Baubewilligungs- und Anzeigeverfahren und die Gebühren", beschreibt Regierungschef-Stellvertreter den Inhalt.

Erstmals werden mit der Eisenbahngebührenverordnung Gebühren fällig, wenn Personen oder Firmen nach dem Eisenbahngesetz Dienstleistungen oder eine Verfügung im Zusammenhang mit dem Vollzug der Eisenbahngesetzgebung in Anspruch nehmen. Konkret handelt es sich zum Beispiel um Gebühren für die Konzession, die Betriebsbewilligung und Baubewilligungen. Zudem können für Verfahren, die einen erheblichen Kontrollaufwand verursachen und nicht mit einer Verfügung enden, Gebühren erhoben werden, sofern der Inhaber einer Konzession oder Bewilligung Anlass zu dieser Untersuchung gegeben hat.
                         

 

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