Das Subventionsgesetz regelt, an welche Bauten und Anlagen der Staat Staatsbeiträge ausrichtet. Subventionen werden insbesonders an Grossprojekte der Gemeinden sowie an kommunale Bauten mit regionaler Bedeutung ausgerichtet. Die Höhe der Subventionen beträgt bei Grossprojekten 30 %, bei regionalen Projekten bis zu 50 % der Anlagekosten. Die Beurteilung der vorgelegten Projekte und die Beratung der Subventionsempfänger gehört zusammen mit dem Rechnungswesen und der Abnahme der Bauten und Anlagen zum Aufgabenfeld.