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Staatliches Planen und Bauen


Durch die Verfassung und zahlreiche Gesetze sind dem Staat eine Reihe von Auf­gaben zugeordnet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind geeignete Bauten und Anla­gen erforderlich. Neben den Bauten der Landesverwaltung sind dies insbesonders Bauten der Kultur, des Gerichtswesens und der Polizei. Zu den staatlichen Bauten gehören auch die Liegenschaften der Botschaften und Ständigen Vertretungen des Landes im Ausland, die Zoll- und Postbauten, die Telefonzentralen. Der aktuelle Versicherungswert dieser Bauten und Anlagen beträgt rund eine halbe Milliarde Schweizerfranken. Die Kosten sparende wie zukunftssichere Konzeption dieser Bauten und das Management der Baurealisierung sind ein zentraler Aufgabenkata­log des Hochbauamtes.

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