Einzelbauteilnachweis (Volumen unter 2 000 m³)
Bei Bauten mit einem Volumen unter 2000 m3 umbauten Raums
(pro Einzelobjekt) sind die energierelevanten Baukonstruktionen sowie die Berechnung der U-Werte als
Einzelbauteile nachzuweisen. Der Nachweis ist
mittels schematischer Detailzeichnungen zu dokumentieren.
Bei energierelevanten Umbauten, baulichen Änderungen oder Zweckänderungen sind im
Regelfall nur die von der Sanierung direkt betroffenen Baukonstruktionen als Einzellbauteilnachweis
auszuführen.
Der Einzellbauteilnachweis ist direkt zusammen mit dem Baugesuch bei der Standortgemeinde
einzureichen. Änderungen während der Bauausführung und der Baukonstruktion sind nach vorgängiger Genehmigung
durch das Hochbauamt zulässig.
Systemanforderung gem. SIA-Norm 380/1 (Volumen über 2 000 m³ )
Für Neubauten und energetisch relevante Umbauten mit einem Volumen über 2000 m3
ist die Systemanforderung der SIA-Norm 380/1 des Schweizerischen
Ingenieur- und Architektenvereins nachzuweisen. Der Heizwärmebedarf darf 80 % des
Grenzwertes nicht übersteigen.
In Absprache mit dem Hochbauamt / Abt. Baurecht / Energie
(Manfred Amann, Tel. +423 / 236 62 68) kann der Energienachweis
/ Systemanforderung auch nach Erteilung der Baubewilligung
nachgereicht werden. Ausgenommen sind Anträge für Energiekonzepte für Hallenbäder, welche gleichzeitig
mit dem Baugesuch einzureichen sind. Für Hallenbäder ist das Energiebilanzverfahren gemäss Art.
50, Abs. 6 Baugesetz anzuwenden.
Hier kommen Sie zum Antragsformular Energienachweis.
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