|
Die Definition der privaten Personen im Datenschutzgesetz umfasst natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die dem Privatrecht unterstehen. Private Personen unterstehen dem Schutz des Gesetzes. Sie haben jedoch auch gewisse Pflichten, dies vor allem als Inhaber von Datensammlungen.
Ausführliche Informationen zur Bearbeitung von Personendaten im privaten Bereich finden Sie in den Richtlinien für die Bearbeitung von Personendaten im privaten Bereich (482 kb) 
Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien nach den Bestimmungen des DSG ausgerichtet sind, die noch bis zum 30.06.2009 galten. Seit 01. Juli 2009 ist eine geänderte Fassung des DSG in Kraft, die noch nicht in die Richtlinien eingearbeitet wurden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Kapitel Registrierung von Datensammlungen und Datenübermittlungen ins Ausland. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an die Mitarbeiter der Datenschutzstelle.
Dies sind die wichtigsten Grundsätze für Datenbearbeitungen im Überblick:
Datenbearbeitung Daten dürfen nur bearbeitet werden, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist, ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder gesetzliche Pflichten bestehen.
Zweckbindungsprinzip Die Datenbearbeitung ist zweckgebunden. Die Daten dürfen nur für den Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.
Verhältnismässigkeitsprinzip Die Datenbearbeitung muss verhältnismässig erfolgen. Es dürfen nur Daten bearbeitet werden, die sowohl nötig als auch geeignet sind, um einen bestimmten Zweck zu erreichen.
Richtigkeitsprinzip Wer Personendaten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern. Jede Person, über welche Daten bearbeitet werden, kann verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.
Datensicherheit Datensicherheit bedeutet, dass Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden. Der Inhaber der Datensammlung hat umfassende Massnahmen zu treffen, damit dies gewährleistet werden kann.
Auskunftsrecht Jede Person, über welche Daten bearbeitet werden, hat das Recht, beim Inhaber einer Datensammlung (Behörden oder Privaten) in der Regel unentgeltlich Auskunft über diese Daten zu erhalten
Datenbekanntgabe Die Datenweitergabe an Dritte darf in der Regel nur erfolgen, wenn eine persönliche oder eine gesetzliche Regelung dies erlaubt.
Registrierungspflicht Eine Pflicht zur Anmeldung von Datensammlungen zum Register der Datensammlungen besteht nunmehr grundsätzlich unabhängig von der Art der bearbeiteten Daten. Es gibt für private Personen jedoch einige Ausnahmen von dieser Anmeldepflicht, die in Art. 3a ff. DSV abschliessend geregelt sind. Als eine der wichtigsten ist hier insbesondere die Bezeichnung eines betrieblichen Datenschutzverantwortlichen zu nennen.
Datenübermittlungen ins Ausland Eine Datenbekanntgabe ins Ausland ist grundsätzlich nur in die Länder erlaubt, welche über eine Gesetzgebung verfügen, die einen angemessenen Datenschutz gewährleisten. Dazu gehören alle Länder des EWR sowie die im Anhang 2 zur Datenschutzverordnung aufgelisteten Staaten, zu denen Argentinien, Guernsey, Jersey, Kanada, Insel Man, die Schweiz und die USA im Rahmen des so genannten Abkommens über den "Sicheren Hafen" gehören. Für die Übermittlung von Datensammlungen in Drittländer gelten deshalb spezielle Bestimmungen. Insbesondere unterliegt eine Datenbekanntgabe in Drittländer unter Anwendung von einzelvertraglichen Datenschutzvereinbarungen oder Binding Corporate Rules einer Genehmigungspflicht durch die Regierung.
Rechtsschutz Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Private gilt der Rechtsschutz nach Art. 39 bis 41 des Personen- und Gesellschaftsrecht. Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Behörden gilt das Verfahren nach dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege. Die wichtigsten Bestimmungen
Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur als Orientierungshilfe zu verstehen ist. Folgen Sie den angegebenen Links, um mehr zu erfahren. Bei Fragen helfen Ihnen unsere FAQ weiter.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben!
|