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Unter Datensicherheit werden im weitesten Sinne jene angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen verstanden, die den Schutz der Personendaten bei der Datenbearbeitung sicherstellen. Datensicherheit ist die Menge aller Massnahmen zum Schutz der Personendaten bei der Datenbearbeitung in ihrem Bestand und in ihrer Organisation vor dem Verlust von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Datensicherheit ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzes. Die technischen und organisatorischen Massnahmen werden insbesondere in den Art. 9 DSG sowie Art. 9 bis 11 DSV geregelt und sind primär zum Schutz der Betroffenen zu realisieren.
Die Richtlinie zur Datensicherheit finden Sie hier.
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