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Die Datenschutzkommission (DSK) ist neben der Datenschutzstelle (DSS) eine weitere Instanz, die in strittigen Fällen Entscheidungsbefugnis hat. Sie entscheidet gem. Art. 34 DSG als unabhängige Beschwerdeinstanz über
- Empfehlungen, die ihr von der Datenschutzstelle vorgelegt werden, und
- Beschwerden gegen Verfügungen von Behörden in Datenschutzfragen. Entscheidungen der Regierung sind hiervon jedoch ausgenommen.
Anlässlich der Schengen-Evaluation im Frühjahr 2011 wurde von liechtensteinischer Seite die Erklärung abgegeben, dass nur Entscheidungen der Kollektivregierung von der Rechtsprechung der DSK ausgenommen sind, nicht jedoch die der einzelnen Ressorts.
Die DSK kann verlangen, dass ihr Datenbearbeitungen vorgelegt werden. Bei der Anfechtung von Entscheidungen und Verfügungen von Behörden ist zu beachten, dass hier eine Frist von 14 Tagen für die Einreichung der Beschwerde gilt.
| Beschwerden sind schriftlich einzureichen und zu adressieren an die Datenschutzkommission, zu Handen der Vorsitzenden lic. iur. Mirjam Amann, Landstrasse 1, Postfach 1261, 9490 Vaduz. |
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Die DSK besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, die vom Landtag auf vier Jahre gewählt werden. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2010 statt (Mandatsperiode 2010-2014).
- Vorsitz: Mirjam Amann (Telefon: 231 20 90)
Landstrasse 1, Postfach 1261, 9490 Vaduz
- Stellvertretender Vorsitz: Peter Marxer, Gamprin
- Ordentliches Mitglied: Patrick Brunhart, Schaan
- Ersatzmitglieder: Jürgen Schädler, Nendeln sowie
Roland Banzer, Schaan
Die Mitglieder der Kommission sind unabhängig und unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltungsrechtspflege (LVG).
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