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Nach Ablauf der Übergangsfristen zur Übernahme des EWR-Acquis im Bereich der Zivilluftfahrt
wurde per Luftfahrtgesetz (LGBl. 2003 Nr. 39) der Fachbereich für Zivilluftfahrt (früher DZL) beim Amt
für Volkswirtschaft eingerichtet. Dem Fachbereich wurden dabei folgende Kernaufgaben übertragen: - Erteilung
von Betriebsgenehmigungen an Luftverkehrsunternehmen
- Bearbeitungen von Anträgen
auf Eintragung ins liechtensteinische Luftfahrzeugregister
- Untersuchungen von Unfällen
und Störungen in der Zivilluftfahrt
- Ausstellung und Anerkennung von Lizenzen zur
Führung von Luftfahrzeugen
- Genehmigung von Verkehrsrechten
- Zulassungen
und Anerkennung von Zulassungen im Bereich der technischen Vorschriften
- Aufsicht
bzgl. der Einhaltung der Vorschriften.
Im Rahmen des adaptierten Notenaustausches
zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit der schweizerischen und der liechtensteinischen
Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt (LGBl. 2003 Nr. 40) und der Verwaltungsvereinbahrung zwischen
dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der DZL (LGBl. 2003 Nr. 41) sowie der Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der DZL (LGBl. 2003 Nr. 42) werden die administrativen
Umsetzungen in enger Zusammenarbeit mit dem BAZL und dem BFU
abgewickelt. Die oben zitierten Rechtsgrundlagen können in der Rubrik Recht eingesehen werden. Der
EWR-Acquis beinhaltet für den Bereich Zivilluftfahrt im Wesentlichen folgende Bereiche:- Zugang
zum Markt (Linienverkehr etc.)
- Flugpreise/Frachtraten
- Technische Harmonisierung und Sicherheit
- Technische
Vorschriften und Verwaltungsverfahren - Erteilung von Betriebsgenehmigungen -
Ausrüstungen und Systeme für das Flugverkehrsmanagement - Untersuchungen von Unfällen
und Störungen - Harmonisierung der Sozialvorschriften
- Ausgleichsleistungen im Falle der Nichtbeförderung
- Anerkennung von Erlaubnissen (Lizenzen) für das Luftverkehrspersonal
- Haftung von Luftverkehrsunternehmen bei Unfällen
Internationale
Organisationen in der Zivilluftfahrt:- ICAO:
Internationale Zivilluftfahrt Organisation, 1944 gegründet, 188 Mitglieder,
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Einheitliche Regelungen für Sicherheit, - Regelmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des
intern. Luftverkehrs - Betrieb und Abwicklung des Luftverkehrs, - Nachrichtenübermittlung,
- Eintragung und Kennzeichnung von Luftfahrzeugen, - Lufttüchtigkeit
des Luftfahrtgeräts, - Fluglärm, - Luftsicherheit, -
Umwelt- und Lärmschutz etc..
- ECAC:
Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (European Civil Aviation Conference), 1955 in Strassburg
gegründet, 38 Mitgliedstaaten,
Ziel: einen sicheren
und wirtschaftlichen Luftverkehr, der auch der Umwelt gerecht wird, sicherzustellen. Zusammenarbeit
mit der EU und der ICAO. Trifft keine eigenen Beschlüsse mit unmittelbarer Wirkung. Empfehlungen, Resolutionen
etc. werden in den Mitgliedsstaaten jeweils in nationales Recht überführt
- JAA: Vereinigung der europäischen Luftfahrtbehörden
(Joint Aviation Authorities), gegründet 1990 in Zypern, 36 Mitglieder,
Ziel:
die Regelungen der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Entwicklung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von
Luftfahrtgerät sowie Lizenzierung von Luftfahrtpersonal zu vereinheitlichen. In Form einer Arbeitsgruppe
der europäischen. Luftfahrtbehörden
- EASA:
Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency). Die EASA soll die
Aufgaben der JAA übernehmen.
Ziel: Schaffung und
Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus in der europäischen Zivilluftfahrt. Im Gegensatz zur JAA hat die
EASA Rechtspersönlichkeit. Sie erstellt Gutachten, erlässt Akte und führt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
notwendigen Inspektionen und Untersuchungen durch.
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