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Zivilluftfahrt


Nach Ablauf der Übergangsfristen zur Übernahme des EWR-Acquis im Bereich der Zivilluftfahrt wurde per Luftfahrtgesetz (LGBl. 2003 Nr. 39) der Fachbereich für Zivilluftfahrt (früher DZL) beim Amt für Volkswirtschaft eingerichtet. Dem Fachbereich wurden dabei folgende Kernaufgaben übertragen:

  • Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftverkehrsunternehmen
  • Bearbeitungen von Anträgen auf Eintragung ins liechtensteinische Luftfahrzeugregister
  • Untersuchungen von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt
  • Ausstellung und Anerkennung von Lizenzen zur Führung von Luftfahrzeugen
  • Genehmigung von Verkehrsrechten
  • Zulassungen und Anerkennung von Zulassungen im Bereich der technischen Vorschriften
  • Aufsicht bzgl. der Einhaltung der Vorschriften.

Im Rahmen des adaptierten Notenaustausches zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit der schweizerischen und der liechtensteinischen Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt (LGBl. 2003 Nr. 40) und der Verwaltungsvereinbahrung zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)  und der DZL (LGBl. 2003 Nr. 41) sowie der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der DZL (LGBl. 2003 Nr. 42) werden die administrativen Umsetzungen in enger Zusammenarbeit mit dem BAZL und dem BFU abgewickelt. Die oben zitierten Rechtsgrundlagen können in der Rubrik Recht eingesehen werden.

Der EWR-Acquis beinhaltet für den Bereich Zivilluftfahrt im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Zugang zum Markt (Linienverkehr etc.)

  • Flugpreise/Frachtraten

  • Technische Harmonisierung und Sicherheit

    - Technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren
    - Erteilung von Betriebsgenehmigungen
    - Ausrüstungen und Systeme für das Flugverkehrsmanagement
    - Untersuchungen von Unfällen und Störungen
    - Harmonisierung der Sozialvorschriften

  • Ausgleichsleistungen im Falle der Nichtbeförderung

  • Anerkennung von Erlaubnissen (Lizenzen) für das Luftverkehrspersonal

  • Haftung von Luftverkehrsunternehmen bei Unfällen

Internationale Organisationen in der Zivilluftfahrt:

  • ICAO: Internationale Zivilluftfahrt Organisation, 1944 gegründet, 188 Mitglieder,

    - Einheitliche Regelungen für Sicherheit,
    - Regelmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des intern. Luftverkehrs
    - Betrieb und Abwicklung des Luftverkehrs,
    - Nachrichtenübermittlung,
    - Eintragung und Kennzeichnung von Luftfahrzeugen,
    - Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts,
    - Fluglärm,
    - Luftsicherheit,
    - Umwelt- und Lärmschutz etc..
     
  • ECAC: Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (European Civil Aviation Conference), 1955 in Strassburg gegründet, 38 Mitgliedstaaten,

    Ziel: einen sicheren und wirtschaftlichen Luftverkehr, der auch der Umwelt gerecht wird, sicherzustellen.  Zusammenarbeit mit der EU und der ICAO. Trifft keine eigenen Beschlüsse mit unmittelbarer Wirkung. Empfehlungen, Resolutionen etc. werden in den Mitgliedsstaaten jeweils in nationales Recht überführt

  • JAA: Vereinigung der europäischen Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authorities), gegründet 1990 in Zypern, 36 Mitglieder,

    Ziel: die Regelungen der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Entwicklung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Luftfahrtgerät sowie Lizenzierung von Luftfahrtpersonal zu vereinheitlichen. In Form einer Arbeitsgruppe der europäischen. Luftfahrtbehörden

  • EASA: Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency). Die EASA soll die Aufgaben der JAA übernehmen.

    Ziel: Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus in der europäischen Zivilluftfahrt. Im Gegensatz zur JAA hat die EASA Rechtspersönlichkeit. Sie erstellt Gutachten, erlässt Akte und führt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Inspektionen und Untersuchungen durch.

                         

 

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