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Güter- und Personentransport


Jedes Unternehmen, das gewerblich Güter- oder Personentransporte durchführen will, benötigt hierfür eine Transportunternehmerbewilligung vom Amt für Volkswirtschaft.

Das Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (LGBl. 2006 Nr. 185) bildet die Grundlage für die im Inland gewerbsmässig betriebenen Personen- und Gütertransporte. Gewerbsmässig ist eine Tätigkeit, wenn sie regelmässig, selbständig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird.

Die EWR-Bestimmungen über die Tätigkeit als Transportunternehmer/in gelten für Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 t und für Personenkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen welche über mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) verfügen. Die EWR-Richtlinie enthält u.a. Bestimmungen über die Zuverlässigkeit, die fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Voraussetzungen).

Sofern die Fahrzeuge eines Unternehmens im Gütertransport maximal 3.5 t oder im Personentransport max. 9 Sitzplätze (inkl. Fahrer) aufweisen, kann eine Transportunternehmerbewilligung bis zu dieser Grenze ausgestellt werden. Die Vorschriften über die fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit entfallen dann.

                         

 

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