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Jedes Unternehmen, das gewerblich Güter- oder Personentransporte durchführen will,
benötigt hierfür eine Transportunternehmerbewilligung vom Amt für Volkswirtschaft. Das
Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und
Gütertransporte auf der Strasse (LGBl. 2006 Nr. 185) bildet die Grundlage für die im Inland gewerbsmässig
betriebenen Personen- und Gütertransporte. Gewerbsmässig ist eine Tätigkeit, wenn sie regelmässig, selbständig
und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Die EWR-Bestimmungen über die Tätigkeit
als Transportunternehmer/in gelten für Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht
von über 3.5 t und für Personenkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen welche über mehr als 9 Sitzplätzen
(inkl. Fahrer) verfügen. Die EWR-Richtlinie enthält u.a. Bestimmungen über die Zuverlässigkeit, die
fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Voraussetzungen). Sofern
die Fahrzeuge eines Unternehmens im Gütertransport maximal 3.5 t oder im Personentransport max. 9 Sitzplätze
(inkl. Fahrer) aufweisen, kann eine Transportunternehmerbewilligung bis zu dieser Grenze ausgestellt
werden. Die Vorschriften über die fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit entfallen
dann.
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