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Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine erste strategische Entscheidung. Dabei können grundsätzlich zwei Varianten ins Auge gefasst werden: entweder Sie nehmen die Geschäftstätigkeit als Einfache Gesellschaft bzw. Einzelunternehmen auf (Natürliche Person) oder aber Sie starten mit einer „Juristischen Person“, also einer Aktiengesellschaft, einer GmbH oder einer Anstalt.
Diese Entscheidung müssen Sie vorab treffen, da der Gründungsprozess nachgelagert davon betroffen ist. Welche Firmenform für Sie die optimale ist, können Sie aus dieser Tabelle eruieren. Weitere rechtliche Informationen über die verschiedenen Firmenformen erhalten Sie hier.

Für zusätzliche Fragen in Zusammenhang mit der Rechtsform Ihrer Unternehmung geben wir gerne auch weitere Auskünfte per e-mail.
Bezüglich des Firmenwortlautes sollten Sie sich jetzt entscheiden. Selbstverständlich kann der Firmenname jederzeit geändert werden, dies zieht aber entsprechende Anträge und Kosten nach sich. Ob Ihr Firmenname bereits besteht, können Sie über den Firmenindex überprüfen.
Für die endgültige Festlegung des Firmenwortlautes sollten Sie sich vorgängig beim Amt für Justiz, Abteilung Handelsregister, informieren. Firmennamen können nicht vorgängig reserviert werden.
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