|
Mehrwertsteuerpflichtig ist ein Unternehmen bei einem Jahresumsatz von über CHF 100.000,- . Wer die Voraussetzungen der Steuerpflicht erfüllt, muss sich unaufgefordert innert 30 Tagen seit Erfüllung der Voraussetzungen bei der Liechtensteinischen Steuerverwaltung schriftlich anmelden.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Fragebogen zur Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht
Hinweis für Unternehmen mit Sitz im Ausland (ausserhalb FL und CH):
Der Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger für ausländische Unternehmen ist unter Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger für ausländische Unternehmen abrufbar.
Weiterführende Informationen finden Sie hier
|