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Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/innen sowie der Arbeitgeber/innen.
Es besteht inhaltlich aus drei grossen Normenkomplexen, nämlich dem
- Recht des Einzelarbeitsvertrages (Individualarbeitsrecht)
- Recht des Gesamtarbeitsvertrages (kollektives Arbeitsrecht)
- öffentlichen Arbeitsrecht
Die folgenden Seiten enthalten Informationen, Hinweise und Links zu verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts im engeren und weiteren Sinne:
Allgemeines
Gesamtarbeitsverträge
Einzelarbeitsvertrag
Probezeit
Ferien
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Massenentlassungen und Betriebsschliessungen
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