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Die Anforderungen an Lageranlagen, Umschlagplätze und Betriebsanlagen sowie Kreisläufe, die den Gewässern, dem Boden oder dem Untergrund Wärme entziehen oder an diese abgeben, sind in der Verordnung zum Schutze der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) geregelt. Die erforderlichen Bewilligungen werden vom Amt für Umweltschutz erteilt.
Auskunftsperson Theodor Banzer, Telefon: (+423) 236 61 88
Weitere Informationen Im nachstehenden Link finden Sie die wichtigsten Informationen für alle Fragen die das Tankwesen betreffen, sei es bei der Erstellung einer Tankanlage oder deren Ausserbetriebnahme
Bitte beachten Sie die FL-Gesetzgebung.
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