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Ionisierende Strahlung kommt aus zwei Arten von Quellen: aus natürlichen (kosmische Strahlung aus dem Weltraum, natürlich radioaktive Stoffe im Erdboden wie Radon) und künstlichen bzw. zivilisatorischen Strahlenquellen (Strahlung im Alltag: Medizin, Industrie, Forschung, Heimanwendungen). Diese Strahlung kann eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Der Bezug und die Entsorgung von radioaktiven Stoffen sind reglementiert.
Radon
Allgemein: Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas. Es dringt durch Ritzen, Risse und Naturböden aus dem Untergrund in Gebäude ein. Nach dem Rauchen ist Radon in der Schweiz der zweit wichtigste auslösende Faktor von Lungenkrebs.
Radonbelastung: Die Strahlenschutzverordnung (SR 814.501 - in Liechtenstein ebenfalls anwendbar) des Bundes legt zum Schutz der Bevölkerung in Wohnräumen einen Grenzwert von 1000 Bq/m3 und einen Richtwert von 400 Bq/m3 fest. Im Arbeitsbereich gilt ein über die monatliche Arbeitszeit gemittelter Grenzwert von 3000 Bq/m3. Wird ein Grenzwert überschritten, muss saniert werden. Die WHO hat im September 2009 für Wohnräume einen Höchstwert von 100 Bq/m3 empfohlen. Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz in ein paar Jahren ihre Vorgaben verschärfen wird. Um später teure Sanierungen zu vermeiden, sollten bei Neubauten bereits heute möglichst tiefe Werte angestrebt werden. Dies liegt im Interesse der Bauherrschaft. Bei einem sorgfältig ausgeführten Neubau liegen die Werte im Allgemeinen unter 100 Bq/m3.
Aufgrund der Empfehlung der WHO und der absehbaren Verschärfung der Grenzwerte sind vorsorglich in allen Gemeinden die anerkannten Regeln der Baukunde zur Risikominderung bei Radonbelastung (Normen SIA 118 und 180, Empfehlung SIA 112/1, Dokumentationen Bundesamt für Gesundheit) einzuhalten.
Die Erklärung der Bauherrschaft zum Schutz vor erhöhter Radongaskonzentration ist deshalb neu für alle Bauvorhaben mit Wohn-, Aufenthalts- oder Arbeitsräumen in allen Gemeinden erforderlich.
Massnahmenvorschläge zur Minimierung der Radonkonzentration im Wohnbereich
Neubauten
- Naturböden im Keller nur mit zusätzlichen Schutzmassnahmen
- Wohnräume direkt über dem Erdreich nur mit zusätzlichen Schutzmassnahmen
- Durchgehende Fundamentplatte statt Streifenfundamente
- Beim Vorwärmen von Luft im Erdreich muss die Aussenluft durch gasdichte Rohre geführt werden
- Mit sorgfältigem Feuchtigkeitsschutz wird das Eindringen von Radon wirksam verhindert
- Durchführungen für Leitungen aller Art und Installationskanäle sorgfältig abdichten
- Absaugen der Bodenluft mit einem gelochten Röhrensystem
- Abgeschlossene Treppenhäuser, dichte Türen mit automatischen Türschliessern zwischen Kellerräumen und Wohnbereich
Altbauten
- Abdichten von Eindringstellen: Risse, Fugen, Installationsschächte
- Abdichtmassnahmen zwischen Keller- und Wohnbereich
- Einblasen von Frischluft in den Keller, mechanische Luftabführung unter dem Gebäude
- Abführen von eindringendem Radon mit einem Abluftkanal
- Absaugen der Bodenluft mit einem gelochten Röhrensystem
Bei Neubauprojekten oder grösseren Umbauvorhaben wird der Bauherrschaft empfohlen, folgenden Textbaustein in die Bauverträge aufzunehmen: "Wenn nach einer Kontrolle durch eine anerkannte Stelle innerhalb der Garantiefrist die Radonkonzentration 100 Bq/m3 in Wohn- oder Aufenthaltsräumen übersteigt, gehen die Nachbesserungsarbeiten nach Massgabe des Verschuldens zu Lasten der Planer und/oder der ausführenden Unternehmer."
Bei grösseren Umbauvorhaben wird eine vorgängige Messung empfohlen, damit Klarheit über allfällige Massnahmen besteht. Messungen von Radon dauern in der Regel drei Monate. Die Fachstelle Radon des BAG führt eine Liste von Adressen, bei denen Dosimeter zur Messung bezogen werden können. Der Preis pro Dosimeter inklusive Auswertung liegt bei ca. 65 Franken. Bei Fragen stehen die kantonalen Fachstellen gerne zur Verfügung.
Formular: Erklärung Bauherrschaft Schutz vor erhöhter Radongaskonzentration
Auskunftsperson Manfred Frick (Foto) Telefon: (+423) 236 61 94
Weitere Informationen
Strahlenschutz, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Radon (BAG)
Entsorgung von radioaktiven Abfällen (BAG)
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK)
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