|
Das Luftreinhaltegesetz (LRG) sowie die Verordnung zum Luftreinhaltegesetz bezwecken den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Luftverunreinigungen. Gestützt auf das Luftreinhaltegesetz wurden für eine Vielzahl von Anlagen Emissionsgrenzwerte festgelegt. Es werden periodische Emissionskontrollen bei allen Feuerungsanlagen und bei besonderen Anlagen in Industrie und Gewerbe durchgeführt. Die Emissionen von Fahrzeugen sind im Strassenverkehrsgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen geregelt. Die Überwachung der Luftqualität (Immissionen) erfolgt gemeinsam mit den Ostschweizer Kantonen (Ostluft).
Smartphone App Luftqualität

airCHeck und du kennst die Luftqualität – jederzeit und überall
Mit airCHeck kannst du in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein jederzeit die aktuelle Luftqualität abfragen. Karten und Messstationen geben darüber Aufschluss. Zusätzlich informiert dich airCHeck über die gesundheitlichen Auswirkungen und macht dich darauf aufmerksam, was du bei erhöhter Luftbelastung beachten sollst.
airCHeck
- informiert dich über die Luftqualität an deinem aktuellen - oder an jedem beliebigen anderen Standort in der Schweiz und in Liechtenstein.
- zeigt dir den aktuellen Luftbelastungsindex und die momentanen Konzentrationen von Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid.
- lässt dich auf die aktuellsten Daten der kantonalen Messstationen und des nationalen Messnetzes zugreifen.
- bietet dir Hintergrundinformationen über die Entstehung und die Quellen der einzelnen Luftschadstoffe.
- liefert dir Informationen zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen.
- gibt dir Tipps wie du dich bei erhöhter Luftbelastung verhalten sollst.

Heizen mit Holz ohne Rauchzeichen
Qualmende Holzfeuerungen müssen nicht sein. Mit der richtigen Anfeuermethode, nämlich dem Anfeuern von oben, lassen sich die Feinstaubemissionen deutlich reduzieren. Die Umwelt, die Gesundheit und die Nachbarn werden es Ihnen danken.
Wie die Methode im Detail funktioniert, erklärt die Homepage www.fairfeuern.ch der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein sowie ein Merkblatt, welches direkt beim Amt für Umweltschutz bezogen oder telefonisch über die Nummer 236 61 91 angefordert werden kann. Gleichzeitig werden die Kaminfeger anlässlich der nächsten Kaminreinigung ein Merkblatt aushändigen. Für Fragen stehen das Amt für Umweltschutz sowie die Kaminfeger gerne zur Verfügung.
Auskunftspersonen
Allgemein
Andreas Gstöhl (Foto) Telefon: (+423) 236 61 86
Immissionen, Emissionskataster
Andreas Gstöhl (Foto) Telefon: (+423) 236 61 86
Anlagekontrollen, Emissionen
Norbert Ritter Telefon: (+423) 236 68 91
Weitere Informationen
Ostluft: Gemeinsames Luftmessnetz der ostschweizer Kantone und des Fürstentum Liechtenstein
Cercl'Air, Vereinigung der schweiz. Behörden- und Hochschulvertreter im Bereich der Luftreinhaltung
Luftreinhaltung, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Flüchtige organische Verbindungen (BAFU)
|