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Emissionshandelsportal


Emissionshandel in Liechtenstein

Das Amt für Umweltschutz ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls in Liechtenstein. In erster Linie sind gemäss Kyoto-Protokoll die Treibhausgasemissionen durch nationale Massnahmen zu reduzieren. Das Amt für Umweltschutz sowie die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft schätzen das kurzfristig erreichbare Reduktionspotential mit nationalen Massnahmen auf rund 22’000 Tonnen CO2-Äqivalenten.

Etwa ein Drittel der erforderlichen CO2-Reduktionen gemäss Kyoto-Protokoll kann somit durch nationale Massnahmen erreicht werden.

Darüber hinaus muss für die Erreichung der Reduktionsverpflichtungen auch auf die Nutzung der flexiblen Mechanismen zurück gegriffen werden. Dabei handelt es sich einerseits um den Emissionshandel zwischen zwei Staaten (oder nach EU Emissionshandelsrichtlinie zwischen zwei Industrieanlagen) und andererseits um projektbezogene Mechanismen wie den Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM).

Solche Projekte müssen messbare Leistungen bezüglich der Klimawirkung erzielen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gastländer leisten, beispielsweise durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien. Liechtenstein will mit qualitativ hochwertigen Zertifikaten (Gold Standard) die Reduktionsverpflichtung erfüllen.

Zudem stellt und betreut das Amt für Umweltschutz das liechtensteinische Unionsregister für das EU Emissionshandelssystem. Hierbei handelt es sich um eine Internetanwendung im Stile eines Online-Banking Systems, mit welcher Transaktionen durchgeführt, Kontostände abgefragt und Emissionsrechte zur Erfüllung einer Emissionsreduktionsverpflichtung beim nationalen Konto eingereicht werden können.

Als moderne und erfolgsorientierte Behörde, unterstützen wir Projektbetreiber, Händler, Anlagenbetreiber und sonstige Teilnehmer am Emissionshandel umfassend und kompetent bei:

  • der Umsetzung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen
  • der Wahrnehmung ihrer Rechte
  • der Erfüllung ihrer Pflichten.

Kontaktadressen für die entsprechenden Bereiche finden Sie auf den nachfolgenden Seiten oder im Organigram des Amtes für Umweltschutz.

Kurzinformationen über die Geschichte des Kyoto-Protokolls und den aktuellen Emissionen Liechtensteins finden Sie hier.

                         

 

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