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Güterumschlagplätze und Lagerung von gefährlichen Stoffen


In vielen Bereichen des täglichen Lebens sind wir von gefährlichen Stoffen umgeben. Als Roh- oder Hilfsstoffe für die Produktion von Gütern und bei der Anwendung in Industrie- und Gewerbebetrieben müssen häufig gefährliche Stoffe gelagert werden. Die unsachgemässe Lagerung solcher Stoffe birgt verschiedene Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte.

Der Leitfaden soll einen umfassenden Überblick über die wichtigsten sicherheitsrelevanten Aspekte bei der Lagerung gefährlicher Stoffe geben und damit ermöglichen, gefährliche Stoffe besser zu erkennen, deren Lagerung zu optimieren und die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. Im Leitfaden werden die heute geltenden rechtlichen Bestimmungen und der aktuelle Stand der Sicherheitstechnik berücksichtigt. Das Amt für Umweltschutz ist in diesem Zusammenhang für verschiedene Fachgebiete zuständig, welche im kantonsspezifischen Beiblatt (Beilage 4) aufgelistet sind.


Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln

Viele der Agrarhilfsmittel (z.B. Herbizide, Insektizide, Fungizide, Säuren und Laugen, brennbaren Flüssigkeiten, Dünger u.a.) sind umweltgefährdend, giftig oder gesundheitsgefährdend. Gelangen diese Stoffe durch unsachgemässes Handhaben und Lagern oder im Brandfall unkontrolliert ins Freie, belastet dies die Umwelt und gefährdet Menschen und andere Lebewesen.

Das Merkblatt  "Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln“  richtet sich an alle Betriebe, die Agrarhilfsmittel lagern oder verkaufen. Es zeigt, was beim Lagern und Umschlagen von gefährlichen Stoffen zu beachten ist und welche Sicherheitsmassnahmen getroffen werden müssen.


Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen

Werden Güter umgeschlagen, von denen eine Gefahr für ober- oder unterirdische Gewässer ausgeht, sind Schutzmassnahmen notwendig. Der Leitfaden beschreibt mögliche Schutzmassnahmen. Nebst Chemikalien können auch flüssige Lebensmittel und Löschwasser die Gewässer gefährden.

Unachtsamkeit oder technische Probleme können dazu führen, dass auf Güterumschlagplätzen wassergefährdende Flüssigkeiten auslaufen oder Stoffe freigesetzt werden. Flüssigkeiten können im Erdreich versickern oder über die Platzentwässerung in die Kanalisation gelangen. Feste Stoffe können durch Regenwasser gelöst und abgeschwemmt werden.

Dies kann gravierende Folgen haben:

  • Fische und andere Lebewesen werden vergiftet.
  • Die Flüssigkeit gelangt ins Grundwasser und gefährdet das Trinkwasser.
  • Die mit der Flüssigkeit verschmutzten Böden werden zu belasteten Standorten.
  • Die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) wird gestört, was Gewässerverschmutzungen zur Folge haben kann.

Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen, haben zusätzliche Pflichten zu erfüllen.

                         

 

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