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Allgemeines zu PCB
Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis zu ihrem Totalverbot im Jahr 1986 für zahlreiche technische Zwecke eingesetzt. So wurden sie in "offenen Systemen", beispielsweise in elastischen Fugendichtungsmassen, in Korrosionsschutzbeschichtungen sowie in Farben und Lacken verwendet. Im Weiteren finden sich PCB in Elektroanlagen und Geräten. Im Falle von PCB steht weniger der direkte Gesundheitsschutz im Vordergrund, sondern die Umwelt. Freisetzungen in der Umwelt sollen möglichst vermieden werden. Für Abklärungen und Sanierungen soll sich die Bauherrschaft an eine entsprechende Fachfirma wenden (Liste auf der Homepage des BAFU). Von unsachgemässen Sanierungen ist dringend abzuraten.
Empfehlungen
Wenn es sich um eine Liegenschaft handelt, die vor 1986 erstellt oder umgebaut worden ist, sind bei PCB-Verdacht entsprechende Abklärungen in die Projektplanung aufzunehmen. Betroffen sind Fugendichtungen (bei Baujahr 1955 bis 1975) und Kondensatoren (bei Baujahr vor 1986). Mit dem Baustellen-Entsorgungskonzept hat der Bauherr vor Baubeginn Angaben zu notwendigen Vorabklärungen in Bezug auf PCB und Chlorparaffin zu machen.
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