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Asbest


Allgemeines zu Asbest

Lungengängige Asbestfasern können verschiedene Krankheiten verursachen (z.B. Lungenkrankheiten, Brust- und Bauchfellkrebs). Die Zahl der anerkannten Erkrankungsfälle hat in den letzten Jahren zugenommen. In Gebäuden, die vor dem Jahre 1990 erstellt oder umgebaut worden sind, sind vielfach verschiedenartige asbesthaltige Materialien eingebaut worden. Häufig gefunden werden Spritzasbest, asbesthaltige Brandschutzbeläge oder -verkleidungen, Deckenplatten, Bodenbeläge, Leitungsisolationen sowie Dach- und Fassadenplatten, Leitungskanäle und Elektrotableaus aus Asbestzement. Die Nutzung der Räume ist in der Regel problemlos. Jedoch können bei unsachgemässer Entfernung oder bei mechanischer Bearbeitung grössere Mengen lungengängiger Asbestfasern freigesetzt werden, wodurch eine Gesundheitsgefährdung von Bauarbeiter, Bewohner und Nutzer des Gebäudes nicht ausgeschlossen werden kann. Für Asbestuntersuchungen wendet sich die Bauherrschaft an eine der anerkannten Firmen, welche die SUVA auf ihrer Homepage aufgeführt hat.

Empfehlungen

  1. Ein Gebäudescreening zeigt in erster Linie eine allfällige Gefährdung durch den Betrieb (Nutzung) auf und kann eine Grundlage für einen Gebäudecheck (Gutachten) sein, kann einen solchen aber nicht ersetzen. Durch ein Screening ist eine erste Beurteilung der Dringlichkeit von Massnahmen möglich (siehe auch Merkblatt "Asbest in Innenräumen, Dringlichkeit von Massnahmen".
  2. Wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1990 erstellt oder umgebaut worden ist, besteht ein grundsätzlicher Verdacht auf das Vorkommen von Asbest. Mit dem Baustellen-Entsorgungskonzept hat der Bauherr vor Baubeginn Angaben zu notwendigen Vorabklärungen in Bezug auf Asbest zu machen.


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