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Kinder haben ein Recht, ihren Vater zu kennen (Kinderrechtskonvention der UNO). Demgemäss hat das Amt für Soziale Dienste den Auftrag, die Eltern bei ausserehelicher Geburt des Kindes zur Vaterschaftsfeststellung einzuladen. Dies geschieht ohne Veranlassung der Eltern durch das Amt. Das Zivilstandsamt informiert das Amt von der Geburt des Kindes, sofern einer der beiden Elternteile des Kindes in Liechtenstein wohnhaft ist und die Geburt in Grabs (SG) oder Vaduz stattfand. Es gibt auch die Möglichkeit der Anerkennung vor der Geburt.
Wenn Sie darüber mehr wissen wollen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Eine Musterurkunde (8 kb) zur Vaterschaftsfeststellung finden Sie hier.
Ansprechpartner
Gstöhl Rainer, Telefon +423 / 236 72 84 E-Mail
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