Wahl- und stimmberechtigt sind alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Lande einen ordentlichen Wohnsitz haben. Mehr Informationen über Wahlen und Abstimmungen finden sich auf der Webseite der Regierungskanzlei - Wahlen und Abstimmungen .