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Reisepass


Reisepass

Der Reisepass ist der ordentliche Staatsangehörigkeits- und Identitätsausweis der liechtensteinischen Landesangehörigen. Er darf im In- und im Ausland als Identitätsausweis verwendet werden, sofern nicht andere Ausweise vorgeschrieben sind. Der Reisepass ist gültig für alle Staaten, sofern nicht eine Beschränkung eingetragen ist.
Grundsätzlich hat jede/r liechtensteinische Landesangehörige einen Anspruch auf Ausstellung eines Reisepasses, sofern kein Verweigerungsgrund vorliegt. Minderjährigen und Entmündigten darf ein Reisepass nur ausgestellt werden, wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt oder dem Antrag schriftlich zustimmt.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen sind beim Ausländer- und Passamt persönlich zu stellen. Liechtensteinische Landesangehörige mit Wohnsitz im Ausland können die Anträge auch bei der mit der Wahrung der liechtensteinischen Interessen beauftragten Behörde persönlich einreichen.

Ab dem 1. Oktober 2011 ist für eine befristete Zeit die Antragsstellung für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit Wohnsitz im Ausland lediglich persönlich beim Ausländer- und Passamt in Vaduz möglich. Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres und Personen, für die weiterhin - auch während der Übergangsfrist - ein Antrag für einen Reisepass bei einer entsprechenden Vertretung im Ausland gestellt werden kann.

Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung Ihres Reisepasses beibringen müssen, können Sie der Rubrik entnehmen.

Einreise in andere Länder:
Sollten Sie sich für die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.

                         

 

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